Die Rechtsbeugung bei der Urteilsabsetzungsfrist

Begeht ein Richter eine strafbare Rechtsbeugung, wenn er ein Urteil nach der Urteilsabsetzungsfrist (§ 275 Abs. 1 StPO) ergänzt?
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner
Ein Gerichtsurteil ist grundsätzlich eine Entscheidung eines Gerichts über den Streitgegenstand oder im Strafverfahren bezüglich der Anklage und wird nach einer mündlichen Verhandlung erlassen mit der Vollstreckung einer Strafe oder Ansprüche.
Begeht ein Richter eine strafbare Rechtsbeugung, wenn er ein Urteil nach der Urteilsabsetzungsfrist (§ 275 Abs. 1 StPO) ergänzt?
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Wird ein Messer von Mehreren bei einem schweren Raub benutzt, muss die Berechnungsgrundlage der DNA-Spuren hinsichtlich Mischspuren im Urteil enthalten sein.
Weiterlesen … BGH: Die Berechnungsgrundlage bei DNA-Spuren muss im Urteil angegeben werden
Terrorismus: Keine Werbung für Unterstützern & Mitgliedern terroristischer Vereinigung ist die bloße Aufforderung, sich dem Jihad anzuschliessen.
Weiterlesen … BGH: Das Werben von Unterstützern terroristischer Vereinigungen
Sexualdelikte: Vater und Sohn wurden wegen gemeinschaftlichen sexuellen Missbrauchs der Töchter bzw. Schwestern in mehreren Fällen verurteilt.
Weiterlesen … Missbrauch in Großfamilie: Vater lebte seinen Söhnen den sexuellen Missbrauch vor
Überfall auf Berliner Pokerturnier: Das Urteil gegen des wegen besonders schweren Raubes und gefährliche Körperverletzung angeklagten Hintermannes ist rechtskräftig.
Weiterlesen … BGH: Urteil gegen den Hintermann des Überfalls auf ein Pokerturnier rechtskräftig