Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)Startseite

  • Catcalling noch nicht strafbar – jedoch hoch in der Diskussion

    Die verbale sexuelle Belästigung von Personen in der Öffentlichkeit, auch Catcalling genannt, befindet sich zurzeit rechtlich gesehen noch in einer Grauzone. Zurzeit wird diese Form der Belästigung noch nicht sanktioniert. Doch genau hier kommt die Diskussion einer notwendigen Gesetzesänderung ins Spiel. Im Fokus sind hierbei ganz klar solche Äußerungen, welche eine andere Person sexuell herabwürdigen könnten. Oftmals sind Frauen hier die Zielpersonen. Die Debatte bezüglich der strafrechtlichen Relevanz solcher Handlungen steht zurzeit im Mittelpunkt gesellschaftlicher Überlegungen.

  • BVerfG, Beschl. vom 15.11.2023 – 1 BvR 52/23

    Ein verbeamteter Lehrer in Baden-Württemberg wurde beschuldigt, während einer Kundgebung von sog. Corona-Querdenkern zwei Polizisten als „Scheißkerle“ und „Prügelbullen“ beleidigt zu haben. Nach Akteneinsicht beantragte der Verteidiger des Beschuldigten die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts. Im Rahmen seiner Stellungnahme teilte der Verteidiger mit, dass sein Mandant „Beamter im aktiven Dienst“ sei.

  • 1 RVs 71/21 – OLG Düsseldorf verwirft Schuldspruch des LG Düsseldorfs

    Das Amtsgericht Neuss sowie auch das Landgericht Düsseldorf sprachen den Angeklagten wegen Betruges in zwei Fällen sowie wegen versuchten Betruges in zwei Fällen schuldig. Die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hatte mit der Sachrüge Erfolg. Der Schuldspruch des LG Düsseldorf hält der sachlichrechtlichen Prüfung insgesamt nicht stand. 

  • Das Münchner Landgericht hat in einer richtungsweisenden Entscheidung die Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB eingestuft. Dieser Beschluss gründet sich auf die Feststellung, dass die Gruppe systematisch strafbare Handlungen begeht. Dabei basiert die Entscheidung auf eine Reihe von Beschwerden gegen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, die das Gericht als rechtmäßig erachtet. Besonders umstritten ist, ob die Zielsetzung der Gruppierung auf das Begehen von Straftaten abzielt und ob von ihr eine „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ ausgeht. Diese beiden Aspekte sind entscheidend, um festzustellen, ob es sich bei der Gruppe um eine kriminelle Vereinigung handelt.

  • Erfolg der Verteidigung bei Crypto-Handys

    Das Landgericht Memmingen hat sich im Rahmen eines Strafverfahrens mit der Verwertbarkeit der Erkenntnisse aus der Auswertung gesicherter Chatverläufe des Krypto-Messengerdienstes „ANOM“ auseinandergesetzt, ein Beweisverwertungsverbot angenommen und den Angeklagten mangels weiterer Beweismittel freigesprochen (LG Memmingen, Urt. v. 21.08.2023 – 1 Kls 401 Js 10121/22).

  • Warum die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann einstellte

    Am 29.08.2023 teilte die Staatsanwaltschaft Berlin per Pressemitteilung mit, dass sie das Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann, Sänger der Rockband „Rammstein“, eingestellt hat.

    Dr. Sascha Böttner, Fachanwalt für Strafrecht und Experte für Sexualstrafrecht, beantwortet die meistgestellten Fragen:

  • Im Rahmen einer bundesweiten Razzia wird gegen die Klimaaktivisten der letzten Generation ermittelt. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat aufgrund eines Verdachts auf Straftaten Durchsuchungsbeschlüsse für 15 Objekte im gesamten Bundesgebiet beantragt.

    Polizeibeamte und Staatsanwälte haben seit den frühen Morgenstunden damit begonnen, die Räumlichkeiten der Klimaschutzgruppe Letzte Generation zu durchsuchen. Insgesamt wurden ab etwa 7 Uhr 15 Objekte durchsucht, wie von der Generalstaatsanwaltschaft München und dem Bayerischen Landeskriminalamt mitgeteilt wurde. Vier der durchsuchten Objekte befinden sich in Berlin, jeweils drei in Hessen und Bayern. Der Verdacht besteht, dass die Aktivisten Straftaten begangen haben. In einer offiziellen Mitteilung hieß es, dass gegen sieben Beschuldigte im Alter zwischen 22 und 38 Jahren ermittelt wird. Laut einem Bericht der Bild sind die Durchsuchungen im Landkreis Fulda in Hessen, in Hamburg, in Sachsen-Anhalt (Magdeburg), in Sachsen (Dresden), in Bayern (Augsburg und München), in Berlin und in Schleswig-Holstein (Kreis Bad Segeberg) durchgeführt worden. Das Landeskriminalamt Bayern informierte über diese Maßnahme.

  • Die Corona-Pandemie sorgte für eine Vielzahl an Strafverfahren. Viele Verfahren wurden wegen angeblich zu Unrecht ausgestellter Atteste zur Maskenbefreiung durch Ärzte eingeleitet. Staatsanwaltschaften bundesweit haben Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und Patienten aufgenommen, weil die Atteste angeblich nicht ordnungsgemäß ausgestellt wurden. Auch unsere Kanzlei verteidigt zurzeit in einer Vielzahl solcher Verfahren in denen Ärzte oder Patienten beschuldigt werden. Nun hat das Bayerische Oberstes Landesgericht eine für viele Masken-Attest-Verfahren bedeutsame Entscheidung verkündet.

  • Um von dem Tragen einer Maske bei einer Maskenpflicht befreit zu sein, können Ärzte sogenannten „Maskenattests“ ausstellen. Zurzeit laufen bundesweit eine Vielzahl an Strafverfahren aufgrund solcher angeblich fälschlich ausgestellten „Maskenatteste. Die Ermittlungsbehörden behaupten in den meisten dieser Fälle, dass entweder gar keine Erkrankung vorliegen würde, welche von der Maskenpflicht befreien würde, oder aber es zumindest keine Untersuchung durch den ausstellenden Arzt gab. In einem aktuellen Fall, den das Oberlandesgericht Celle zu entscheiden hatte, ging es um eine Person, welche ein von einem Arzt hochgeladenes vorgefertigtes Attest, das ihn von der Maskenpflicht befreite, verwendete. Im konkreten Fall ging es um ein Dokument welches die Überschrift „Ärztliches Attest“ beinhaltet. Zudem waren auf dem Attest der vollständige Name und auch die Berufsbezeichnung des Arztes vermerkt. Die Person musste lediglich noch die eigenen Personalien ergänzen. Als bei einer Veranstaltung die Polizei den Betroffenen auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte, legte er dieses Attest vor.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit

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