Der BGH hebt den Freispruch eines rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses auf.
Vor dem Landgericht Landau in der Pfalz musste sich der Angeklagte, ein rheinland-pfälzischer Landtagsabgeordneter, wegen Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und Verletzung von Privatgeheimnissen verantworten. Das Landgericht sprach ihn am Ende des Prozesses jedoch frei und die ebenfalls angeklagte Tochter bekam eine Verwarnung mit Strafvorbehalt wegen Verletzung von Privatgeheimnissen.