Bei der räuberischen Erpressung nach § 255 StGB muss die selbstschädigende Handlung auf der Nötigung basieren.
Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung.
Dagegen richtete sich die Strafverteidigung mit der Revision.