Vor kurzem hat das Bundesverfassungsgericht die Verständigung im Strafprozess für verfassungskonform erklärt (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013, Az.: 2 BvR 2628/10). Offen blieb jedoch die Frage, in wieweit diese Gespräche dokumentiert werden müssen. Dazu hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) ein wichtiges Urteil gesprochen (BGH, Urteil vom 10. Juli 2013, Az.: 2 StR 195/12).