Strafrecht Blog

  • Das Landgericht Berlin überraschte im letzten Jahr mit einer Verurteilung zweier Autoraser wegen Mordes. Dieses Urteil wurde heute vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Das Landgericht hatte zwei junge Männer wegen Mordes nach § 211 StGB verurteilt, die bei einem illegalen Autorennen in Berlin einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatten. Das Urteil war sehr umstritten und hat ein großes mediales Interesse erzeugt. Der BGH entschied nun, dass die Feststellungen des Landgerichts nicht ausreichen, um den Angeklagten eine vorsätzliche Tötung nachzuweisen.

    Das Landgericht Berlin hatte vor gut einem Jahr die zwei damals 24 und 26 Jahre alten Fahrer wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Sie sollen im Rahmen eines illegalen Autorennens im Jahr 2016 mit bis zu 160 km/h über den Kurfürstendamm gerast sein und dabei auch rote Ampeln missachtet haben. Einer der Männer soll dabei einen Geländewagen gerammt haben, dessen Fahrer noch an der Unfallstelle verstarb.

  • Diesen Februar finden die Olympischen Winterspiele in Pyeongchang (Südkorea) statt. Das offizielle Motto der olympischen Bewegung lautet citius, altius, fortius („schneller, höher, stärker“). Immer wieder kommt es bei Olympia deswegen zu unerlaubter Leistungssteigerung durch Doping. In diesem Jahr dürfen Russlands Sportler wegen des vorausgegangenen Dopingskandals nur unter neutraler Flagge teilnehmen. Aber auch andere Ländern wurde in der Vergangenheit schon beim Dopen erwischt. In Deutschland ist Doping im Profisport offiziell verboten.

    Bei einer Hausdurchsuchung in der Nähe von Lübeck haben Zollfahnder jetzt ein Untergrundlabor für Dopingmittel entdeckt. Dabei wurden verbotene Substanzen, Laborutensilien und 5000 Euro Bargeld sichergestellt. Nach Angaben der Zollfahndung Hamburg wurden 2.000 Tabletten, ein halbes Kilo Dopingwirkstoff und mehr als 100 Ampullen mit verbotenen Mitteln gefunden. Der Schwarzmarktwert der sichergestellten Dopingmittel beläuft sich auf etwa 12.000 Euro. Das Amtsgericht München hat Haftbefehl erlassen. Laut Vorwurf sollen über das Dopinglabor Dopingwirkstoffe erhalten und weiterverkauft worden sein. Die Ermittlungen dauern an.

  • Derzeit bekommen viele Baufirmen und Subunternehmer nicht nur in NRW, sondern auch in anderen Teilen Deutschlands Besuch „der unangemeldeten und unangenehmen“ Art durch Spezialeinheiten von Polizei und Zoll. Mit dem Vorwurf der organisierten Schwarzarbeit konfrontiert, haben mehrere Ermittlungsrichter Durchsuchungsbeschlüsse für Bauunternehmen und Subunternehmer erlassen.

  • Das neue Jahr naht und damit auch Silvester. Viele kaufen ihre Böller und Raketen für das Silvesterfeuerwerk auch in diesem Jahr über das Internet, zum Teil auf osteuropäischen Märkten ein. Wer dabei nichtzertifizierte Feuerwerkskörper erwirbt oder nach Deutschland einführt, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz (SprenG) strafbar. Je nach Einzelfall kann dafür eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit oder gar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren drohen. Für die Einleitung solcher Verfahren reicht ein einzelner Knallkörper oftmals schon aus.

    Aus gutem Grunde rufen Zollkontrollen und Durchsuchungsbeschlüsse immer häufiger die Zunft der Strafverteidiger auf den Plan. Denn immer öfter richten sich Durchsuchungsbeschlüsse nicht mehr nur gegen die Internetanbieter, welche den Einkauf auf dem deutschen Markt verbotener Produkte und Dienstleistungen ermöglichen, sondern im Falle der Pyrotechnik zum Beispiel auch gegen die Käufer, die ihre Böller kurz zuvor über das Darknet erworben haben.

    In Folge ihrer Online-Bestellung erhielten Käufer der Webseite Pyrofans.eu in den vergangenen Tagen vermehrt Vorladungen vom Zoll. Ausgangspunkt einer solchen Vorladung ist häufig, dass Verkäufer aufgeflogen sind und Zoll und Staatsanwaltschaft anschließend Käufer aus deren Kundendatenbank ermitteln. Käufer von Pyrofans.eu erhalten so eine Zoll-Vorladung, einen Anhörungsbogen oder sogar eine Hausdurchsuchung wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.

  • Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen hunderte Polizisten mehrere Objekte in ganz Deutschland. Die Hausdurchsuchungen stehen im Zusammenhang mit den Randalen beim G20-Gipfel  und richten sich  gegen Mitglieder der linken Szene.

    Spezialeinheiten und Ermittler der Landeskriminalämter waren unter anderem in Hamburg, Göttingen (Niedersachsen), Bonn, Köln (NRW), Stuttgart (Baden-Württemberg) und Neuwied (Rheinland-Pfalz) im Einsatz. Federführend für die Aktion ist die Soko „Schwarzer Block“ der Polizei Hamburg. Die Sonderkommission teilte inzwischen mit, dass die Razzien im Zusammenhang mit den tagelangen Ausschreitungen und schweren Straftaten während des G20-Gipfels im Juli stünden. Ermittelt werde unter anderem wegen schwerem Landfriedensbruch.

  • Die Polizei geht aktuell mit internationalen Razzien gegen mutmaßliche Betreiber von mehreren Usenet-Boards vor. Den Betroffenen wird vorgeworfen, Abos für den Zugang zu illegalen Kopien von Filmen, Musik und Computerspielen angeboten zu haben. Ein Millionen-Geschäft, welches sich auch an deutsche Nutzer richtete.

    Bundesweit hat die Polizei Hausdurchsuchungen gegen die Betreiber durchgeführt. Im Rahmen der Hausdurchsuchungen wurden mehrere Personen in Deutschland festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bekannt. Die Ermittlungen richteten sich gegen die deutschen Betreiber von Boards, auf denen Verlinkungen für illegal im Usenet herunterzuladende Dateien ausgetauscht wurden. Meistens ging es dabei um bekannte Filme, Serien, Computerspiele und Musik-Dateien.

    Unter anderem wurden die Seiten town.ag, usenetrevolution, nfo-underground.xxx und usenet-town.com sowie die Usenet-Provider speeduse.net und ssl-news.info stillgelegt. Andere Boards seien auf Grund der Ermittlungen freiwillig offline gegangen. Darunter Ghost of Usenet, Usenet Space Cowboys, Wolfsteamers und Lords of Usenet. Neben deutschen Räumlichkeiten sind auch Geschäftsräume in den Niederlanden, Frankreich, Kanada, der Schweiz und San Marino durchsucht worden.

  • Nach den „Panama Papers“ wurden den Medien mit den „Paradise Papers“ erneut vertrauliche Dokumente zweier Firmen zugespielt, die sich auf Dienstleitungen rund um Briefkastenfirmen spezialisiert haben sollen. Bereits letztes Jahr hatten die sogenannten „Panama Papers“ Schlagzeilen gemacht und für weltweite Strafverfahren gesorgt.

    Die jetzigen „Paradise Papers“ betreffen die auf den Bermudas gegründete Anwaltskanzlei „Appleby“ und die Treuhandfirma „Asiaciti Trust“ in Singapur. Das Datenleak enthält außerdem Daten von Firmenregistern aus weiteren 19 Ländern, die als Steueroasen bekannt sind. Aus den vorliegenden Dokumenten lassen sich unsaubere Geschäfte – beispielsweise Steuerhinterziehungen – entnehmen. Zu den Betroffenen gehören auch Politiker, Großkonzerne, Banken und Familienunternehmen.

    Insgesamt liegen den Medien 14,4 Millionen Dokumente aus 21 verschiedenen Quellen vor. Insbesondere die Verstrickungen einiger Politiker hat für eine große Medienaufmerksamkeit gesorgt. Summa summarum sind mehr als 120 Politiker aus über 50 Ländern betroffen. Die Papiere zeigen auch, wie große Unternehmen wie Facebook, Apple, Uber & Co ihre Steuern auf wenige Prozent schrumpfen lassen. Auch deutsche Unternehmensfamilien und Prominente sind betroffen. Es muss diesbezüglich mit weltweiten Ermittlungsverfahren gerechnet werden

  • Erneut konnte Rechtsanwalt Dr. Böttner eine erfolgreiche Revision für einen Mandanten erstreiten. Diesmal ging es um eine Verurteilung aus dem Sexualstrafrecht. In diesen Fällen basieren die Verurteilungen meist alleine auf den Zeugenaussagen der angeblich Geschädigten. Diese Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen bereiten vor Gericht oft Schwierigkeiten. Vor allem dann, wenn keine weiteren Beweismittel zur Verfügung stehen.

    Im Sexualstrafrecht sind solche Konstellationen besonders häufig anzutreffen. Das Tatgericht muss in diesen Fällen die relevanten Zeugenaussagen besonders genau überprüfen und darlegen, wieso es diesen Glauben schenkt oder nicht. Ist das Urteil diesbezüglich mangelhaft, ist die Entscheidung wie in diesem Fall mit der Revision erfolgreich angreifbar.

    Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person gemäß § 179 StGB (altes Recht) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Dagegen wehrte er sich erfolgreich mit der Revision.

    Das Revisionsgericht folgte den Argumenten des Beschwerdeführers und kritisierte unter anderem, dass die vorliegende Aussage-gegen-Aussage-Konstellation im Urteil nicht umfassend erörtert wurde. Außerdem hatte das Urteil weitere Mängel, was die Beurteilung der Alkoholisierung der Beteiligten, des Vorverhaltens des Angeklagten, dessen Vorsatz, des Fehlens von DNA-Spuren und die psychischen Probleme des (angeblichen) Opfers betrifft. Die lückenhafte Beweiswürdigung diesbezüglich führte zur Aufhebung des Urteils:

  • Immer mehr Menschen lassen sich für das Einkaufen im Internet dank Cashback-Anbietern mit barer Münze belohnen. Für jeden Einkauf im Web erhalten sie dadurch ein paar Euro auf ihr Konto gutgeschrieben. Dieses System bietet aber auch Gelegenheit zum Missbrauch. Nun ist die Staatsanwaltschaft auf eine besondere Masche in Bezug auf Cashback-Systeme aufmerksam geworden und hat bundesweit etliche Strafverfahren eingeleitet. Ausgangspunkt war wohl vor allem eine Geldwäscheverdachtsanzeige der Rabobank.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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