Strafrecht Blog

  • Die Polizei geht aktuell mit internationalen Razzien gegen mutmaßliche Betreiber von mehreren Usenet-Boards vor. Den Betroffenen wird vorgeworfen, Abos für den Zugang zu illegalen Kopien von Filmen, Musik und Computerspielen angeboten zu haben. Ein Millionen-Geschäft, welches sich auch an deutsche Nutzer richtete.

    Bundesweit hat die Polizei Hausdurchsuchungen gegen die Betreiber durchgeführt. Im Rahmen der Hausdurchsuchungen wurden mehrere Personen in Deutschland festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bekannt. Die Ermittlungen richteten sich gegen die deutschen Betreiber von Boards, auf denen Verlinkungen für illegal im Usenet herunterzuladende Dateien ausgetauscht wurden. Meistens ging es dabei um bekannte Filme, Serien, Computerspiele und Musik-Dateien.

    Unter anderem wurden die Seiten town.ag, usenetrevolution, nfo-underground.xxx und usenet-town.com sowie die Usenet-Provider speeduse.net und ssl-news.info stillgelegt. Andere Boards seien auf Grund der Ermittlungen freiwillig offline gegangen. Darunter Ghost of Usenet, Usenet Space Cowboys, Wolfsteamers und Lords of Usenet. Neben deutschen Räumlichkeiten sind auch Geschäftsräume in den Niederlanden, Frankreich, Kanada, der Schweiz und San Marino durchsucht worden.

  • Nach den „Panama Papers“ wurden den Medien mit den „Paradise Papers“ erneut vertrauliche Dokumente zweier Firmen zugespielt, die sich auf Dienstleitungen rund um Briefkastenfirmen spezialisiert haben sollen. Bereits letztes Jahr hatten die sogenannten „Panama Papers“ Schlagzeilen gemacht und für weltweite Strafverfahren gesorgt.

    Die jetzigen „Paradise Papers“ betreffen die auf den Bermudas gegründete Anwaltskanzlei „Appleby“ und die Treuhandfirma „Asiaciti Trust“ in Singapur. Das Datenleak enthält außerdem Daten von Firmenregistern aus weiteren 19 Ländern, die als Steueroasen bekannt sind. Aus den vorliegenden Dokumenten lassen sich unsaubere Geschäfte – beispielsweise Steuerhinterziehungen – entnehmen. Zu den Betroffenen gehören auch Politiker, Großkonzerne, Banken und Familienunternehmen.

    Insgesamt liegen den Medien 14,4 Millionen Dokumente aus 21 verschiedenen Quellen vor. Insbesondere die Verstrickungen einiger Politiker hat für eine große Medienaufmerksamkeit gesorgt. Summa summarum sind mehr als 120 Politiker aus über 50 Ländern betroffen. Die Papiere zeigen auch, wie große Unternehmen wie Facebook, Apple, Uber & Co ihre Steuern auf wenige Prozent schrumpfen lassen. Auch deutsche Unternehmensfamilien und Prominente sind betroffen. Es muss diesbezüglich mit weltweiten Ermittlungsverfahren gerechnet werden

  • Erneut konnte Rechtsanwalt Dr. Böttner eine erfolgreiche Revision für einen Mandanten erstreiten. Diesmal ging es um eine Verurteilung aus dem Sexualstrafrecht. In diesen Fällen basieren die Verurteilungen meist alleine auf den Zeugenaussagen der angeblich Geschädigten. Diese Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen bereiten vor Gericht oft Schwierigkeiten. Vor allem dann, wenn keine weiteren Beweismittel zur Verfügung stehen.

    Im Sexualstrafrecht sind solche Konstellationen besonders häufig anzutreffen. Das Tatgericht muss in diesen Fällen die relevanten Zeugenaussagen besonders genau überprüfen und darlegen, wieso es diesen Glauben schenkt oder nicht. Ist das Urteil diesbezüglich mangelhaft, ist die Entscheidung wie in diesem Fall mit der Revision erfolgreich angreifbar.

    Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person gemäß § 179 StGB (altes Recht) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Dagegen wehrte er sich erfolgreich mit der Revision.

    Das Revisionsgericht folgte den Argumenten des Beschwerdeführers und kritisierte unter anderem, dass die vorliegende Aussage-gegen-Aussage-Konstellation im Urteil nicht umfassend erörtert wurde. Außerdem hatte das Urteil weitere Mängel, was die Beurteilung der Alkoholisierung der Beteiligten, des Vorverhaltens des Angeklagten, dessen Vorsatz, des Fehlens von DNA-Spuren und die psychischen Probleme des (angeblichen) Opfers betrifft. Die lückenhafte Beweiswürdigung diesbezüglich führte zur Aufhebung des Urteils:

  • Immer mehr Menschen lassen sich für das Einkaufen im Internet dank Cashback-Anbietern mit barer Münze belohnen. Für jeden Einkauf im Web erhalten sie dadurch ein paar Euro auf ihr Konto gutgeschrieben. Dieses System bietet aber auch Gelegenheit zum Missbrauch. Nun ist die Staatsanwaltschaft auf eine besondere Masche in Bezug auf Cashback-Systeme aufmerksam geworden und hat bundesweit etliche Strafverfahren eingeleitet. Ausgangspunkt war wohl vor allem eine Geldwäscheverdachtsanzeige der Rabobank.

  • Rechtsanwalt Dr. Böttner konnte für einen Mandaten erfolgreich eine Aufhebung vor dem Oberlandesgericht München mittels Revision erkämpfen. In der Strafsache wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde das vorausgegangene Urteil des Landgerichts Augsburg aufgehoben.

    Der Fall zeigt, dass man mit einer Revision vor einer höheren Instanz durchaus Erfolg haben kann. Im vorliegenden Fall ging es hauptsächlich darum, eine verhängte Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt zu bekommen. Außerdem kam es entscheidend darauf an, ob die spezielle Möglichkeit zur Strafmilderung im Betäubungsmittelstrafrecht hier Anwendung finden konnte.

  • Das Amtsgericht Köln beschäftigte sich jüngst mit einer Hausdurchsuchung, bei der so einiges schief gelaufen ist. Insbesondere wurde diese ohne richterlichen Beschluss und ohne das Vorliegen von „Gefahr im Verzug“ durchgeführt. Leider handelt es sich dabei um ein immer wieder vorkommendes Verhalten der Polizei, weswegen die Entscheidung des Amtsgerichts umso wichtiger ist. Grundsätzlich geht es dabei um die Frage, ob Beweise verwendet werden dürfen, wenn diese bei einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung aufgefunden worden sind.

  • Vor dem Düsseldorfer Landgericht musste sich der ehemalige Vorstand der DM Beteiligungen AG wegen Anlagebetrugs verantworten. Die AG soll mit Hilfe eines Schneeballsystems 9000 Anleger hinters Licht geführt haben. Ihnen soll ein Schaden in Höhe von 90 Millionen Euro zugefügt worden sein. Das Verfahren endete dank einer erfolgreichen Verteidigungsstrategie mit einer Bewährungsstrafe für den Hauptangeklagten. Der mitangeklagte Steuerberater wurde freigesprochen.

  • Das Amtsgericht Dresden musste sich jüngst mit der Frage beschäftigen, wann man sich gegen das Festhalten durch Fahrkartenkontrolleure wehren darf.

    Eine Frau war wegen versuchter räuberischer Erpressung, Schwarzfahrens und Körperverletzung angeklagt. Ihr wurde vorgeworfen, ohne Ticket mit der S-Bahn gefahren zu sein und einen Kontrolleur in den Oberarm gebissen zu haben, als dieser sie deswegen festhalten wollte.

    Die Verteidigungsstrategie sich auf Notwehr zu berufen ging auf: Das Amtsgericht Dresden musste die Angeklagte freisprechen, da eine Notwehrlage im Sinne des § 32 StGB nicht ausgeschlossen werden konnte.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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