Das Landgericht Berlin überraschte im letzten Jahr mit einer Verurteilung zweier Autoraser wegen Mordes. Dieses Urteil wurde heute vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Das Landgericht hatte zwei junge Männer wegen Mordes nach § 211 StGB verurteilt, die bei einem illegalen Autorennen in Berlin einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatten. Das Urteil war sehr umstritten und hat ein großes mediales Interesse erzeugt. Der BGH entschied nun, dass die Feststellungen des Landgerichts nicht ausreichen, um den Angeklagten eine vorsätzliche Tötung nachzuweisen.
Das Landgericht Berlin hatte vor gut einem Jahr die zwei damals 24 und 26 Jahre alten Fahrer wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Sie sollen im Rahmen eines illegalen Autorennens im Jahr 2016 mit bis zu 160 km/h über den Kurfürstendamm gerast sein und dabei auch rote Ampeln missachtet haben. Einer der Männer soll dabei einen Geländewagen gerammt haben, dessen Fahrer noch an der Unfallstelle verstarb.