Im Strafprozess um einen Fußballfan von Hannover 96 war die zentrale Frage: Schlug der 19-Jährige mit der Fahnenstange zu oder war es lediglich eine unglückliche Bewegung? Der Heranwachsende soll mit der Fahnenstange während eines Fußballspiels einen Polizisten getroffen haben.
Vor dem Jugendgericht war er nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) angeklagt. Den Freispruch im Verfahren hatte der Angeklagte vor allem seinem engagierten Strafverteidiger zu verdanken.
Die Staatsanwaltschaft im französischen Lille kündigte die Anklageerhebung gegen den Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn an. Die Anklage soll auf schwere gemeinschaftliche Zuhälterei lauten, da Strauss-Kahn Sex-Partys mit Prostituierten initiiert haben soll. Auch in Deutschland ist die Zuhälterei (§ 181a StGB) nicht legal, es droht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Auf Demonstrationen ist es heutzutage üblich, dass die Polizei Videoaufzeichnungen macht. Dies dient unter anderem auch dazu, um spätere Gewalttäter zur Rechenschaft ziehen zu können. Die spannende Frage: Darf man auch die Polizei filmen?
Seit Jahren schoss ein Unbekannter mit einem Gewehr auf Fahrzeuge, vor allem Sattelschleppern, auf Autobahnen. Insgesamt gab er so mindestens 762 Schüsse ab. Dabei wurde auch mindestens eine Person verletzt. Die Polizei tappte lange im Dunkeln, konnte nun jedoch die Festnahme eines 54-Jährigen verkünden, der die Tat bereits gestanden haben soll.
Ein 40-jähriger Mann musste sich wegen der Beleidigung gegenüber Polizeibeamten vor Gericht verantworten. Der zugrundeliegende Ausgangsfall liegt bereits über ein Jahr zurück: Nachdem der Mann gegenüber seiner Ehefrau gewalttätig wurde, erließ das Gericht einen Beschluss, welcher dem Ehemann die Rückkehr zur Wohnung untersagte. Wenig später klingelte er aber trotzdem bei seiner Frau und es kam erneut zu einer körperlichen Auseinandersetzung.
Werden Beamte in einem Strafprozess verurteilt, trifft sie in der Regel nicht nur die Verurteilung durch das Strafgericht, sondern ihnen drohen auch zusätzliche dienstrechtliche Konsequenten. Im schlimmsten Fall,verlieren Beamte ihren Pensionsanspruch gegen den Dienstherren. Daher muss ein Strafverteidiger in einem Strafverfahren auch immer diese Nebenfolgen im Blick haben. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied nämlich nun erneut, dass die Aberkennung des Ruhegehalts eines Bundespolizisten, der wegen Kinderpornografie verurteilt wurde, rechtens ist (OVG Lüneburg, Urteil vom 12. März 2013, Az.: 6 LD 4/11).
Die Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten nach der Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornographie ist rechtmäßig.
Ein Polizeibeamter, der seit 1974 im Dienst des klagenden Landes stand, wurden mehrere strafrechtlich relevante Fehlverhalten vorgeworfen. Unter anderem waren es der sexuelle Missbrauch einer Frau, Vergewaltigung einer Frau und Besitz und Beschaffung von kinderpornographischen Schriften. Wegen des Vorwurfs des Besitzes bzw. der Beschaffung von Kinderpornos hat das Amtsgericht Daun eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 70 Euro per Strafbefehl gegen ihn verhängt. Die restlichen Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Der BGH hebt den Freispruch eines rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses auf.
Vor dem Landgericht Landau in der Pfalz musste sich der Angeklagte, ein rheinland-pfälzischer Landtagsabgeordneter, wegen Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und Verletzung von Privatgeheimnissen verantworten. Das Landgericht sprach ihn am Ende des Prozesses jedoch frei und die ebenfalls angeklagte Tochter bekam eine Verwarnung mit Strafvorbehalt wegen Verletzung von Privatgeheimnissen.
Im Dresden kam es im Februar 2011 zu Gewalt auf einer Anti-Nazi-Demonstration. Das Gericht verurteilte nun einen nichtvorbestraften 36-jährigen Mann zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Mann soll mit einem Megafon die rund 12.000 Gegendemonstranten zum Durchbrechen der Barrikaden aufgerufen haben. Die Anklage lautete auf Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruch und Beleidigung.
Auf der Wandsbeker Chaussee in Hamburg stand ein verwaister demolierter goldener Audi R8. Der 150.000 Euro teure Wagen soll in den Gegenverkehr geraten sein und dort ein anderes Fahrzeug gerammt haben. Anschließend schoss der Wagen in eine Reihe geparkter Fahrzeuge und blieb erst nach rund 500 Metern stehen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner