Strafrecht Blog

  • Mindestens drei Plätze müssen für Vertreter ausländischer Medien mit Opferbezug bereitgestellt werden.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat per einstweiliger Anordnung vorläufig geregelt, dass das Oberlandesgericht München (OLG München) im NSU-Prozess Plätze für die ausländische Presse bereitstellen muss. Die Beschwerdeführer könnten möglicherweise im allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt sein.

  • Korrigiert ein Zeuge bei falschen Vorhalten seine Aussage, spricht dies möglicherweise für eine Suggestibilität des Zeugens.

    Nach einem Dorffest kam es auf dem Heimweg zwischen dem Angeklagten und der mutmaßlich Geschädigten zum Oralverkehr. Dabei wurden die Beiden vom langjährigen Freund der Frau erwischt. Während der Angeklagte von einvernehmlichem Oralverkehr spricht, behauptet die Frau, dass er sie vergewaltigt habe.

  • Die Einzelstrafe vom versuchten Delikt muss grundsätzlich geringer als vom vollendeten Delikt sein.

    Der Angeklagte wurde vom Landgericht Schwerin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Gesamtstrafe wurde unter anderem aus Einzelfreiheitstrafen von sechs Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges in 63 Fällen und Einzelfreiheitsstrafen von acht Monaten wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 20 Fällen gebildet. Die Strafverteidigung rügt erfolgreich mittels Revision das Urteil.

  • Die Anklage eines eingestellten Verfahrens kann nicht erneut zugelassen werden.

    Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG Koblenz) hatte ein Urteil vom Amtsgericht Sinzig aufgehoben und das Verfahren am 13.10.2012 gemäß § 206a StPO eingestellt. Es fehlte an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss, da der Richter lediglich einen Entwurf bei der Geschäftsstelle anforderte, den Beschluss jedoch nie selbst ausfertigte.

  • Nur wenn die Fotokopie den Anschein einer Originalurkunde erweckt, handelt es sich um eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB.

    Die Angeklagten wurden vom Landgericht Oldenburg unter anderem wegen Urkundenfälschung verurteilt. Die Angeklagten sollen mehreren Banken bei Finanzierungsanfragen gefälschte Bonitätsunterlagen, so zum Beispiel Steuerbescheide, Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge, vorgelegt haben.

  • Stellt ein Schöffe Nikoläuse auf den Sitzungstisch der Staatsanwaltschaft, kann dies die Besorgnis der Befangenheit begründen.

    Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG Koblenz) musste sich mit einem Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen beschäftigen. Der Antragssteller war Angeklagter vor einer großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz. Ihm wurde im Wesentlichen eine Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Am 27. Verhandlungstag brachte der Angeklagte durch Schriftsatz seines Verteidigers den Befangenheitsantrag gegen den Schöffen an. Dieser soll zuvor zwei Schokoladenikoläuse auf den Tisch der Staatsanwaltschaft gestellt haben. Mit dem Befangenheitsgesuch ist der Angeklagte erfolgreich.

  • Gelangt jemand durch Täuschung an EC-Karte und PIN-Nummer, sind anschließende Abhebungen kein Computerbetrug iSd § 263a StGB.

    Das Landgericht Köln sah es als bewiesen an, dass der Angeklagte von mehreren EC-Karten-Inhabern die EC-Karte und PIN-Nummer erhalten hatte. Von den Konten soll er anschließend nicht berechtigte Abbuchungen vorgenommen haben. Das Landgericht sah hier unter anderem einen Computerbetrug im Sinne des § 263a StGB als erfüllt an.

    Die Revision der Strafverteidigung zum Bundesgerichtshof (BGH) hat hiergegen Erfolg.

  • Nimmt jemand in einem Land ein gestohlenes Fahrzeug entgegen, um es in ein drittes Land zu bringen, und fährt dabei durch Deutschland, so ist Deutschland kein Tatort für die Hehlerei.

    Der Angeklagte wurde vom Amtsgericht Fürstenwalde wegen Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. In der Berufung bestätigte das Landgericht Frankfurt (Oder) die Verurteilung, setzte die Strafe jedoch zur Bewährung aus.

  • Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung aus § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB.

    Das Amtsgericht Dortmund verurteilte den Angeklagten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Euro. Darüber hinaus wurde die Fahrerlaubnis entzogen und angeordnet, dass vor Ablauf von 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Die Strafverteidigung legte Berufung gegen das Urteil ein und hatte insoweit Erfolg, dass das Landgericht Dortmund die Entziehung der Fahrerlaubnis entfallen lässt und stattdessen ein 2-monatiges Fahrverbot verhängt.

  • Bucht ein Bankkunde eine Lastschrift zurück, so ist der Computerbetrug in der Regel nicht vollendet worden.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer Entscheidung umfangreich und ausgiebig mit der Schadensproblematik bei ungenehmigten Lastschriften beschäftigt.

    Im konkreten Verfahren hatten die Angeklagten Beträge von jeweils 9,25 Euro von insgesamt 18.816 Konten abgebucht. Während der größte Teil der Bankkunden die Lastschrift zurücknahmen, blieben 785 Buchungen aus ungeklärten Gründen unbeanstandet. Die Angeklagten konnten jedoch nicht auf das Geld zugreifen, denn bevor die Bank das Geld zur Verfügung stellte, sperrte sie das Konto aufgrund der hohen Anzahl an Rücklastschriften.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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