Ein Streit kann ein bestandenes Vertrauensverhältnis auflösen.
Zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main den Angeklagten in einem Strafprozess wegen versuchen Mordes. Die Strafkammer führte strafschärfend an, dass der Angeklagte das besondere Vertrauensverhältnis des ihm einst besonders nahestehenden Opfers ausnutzte. Das Opfer hatte den Angeklagten unter anderem mehrfach bei sich angestellt. Das Landgericht stellte fest, dass das Vertrauensverhältnis, trotz der zwischenzeitlichen Abkühlung des Freundschaftsverhältnisses, weiter bestand.