Urteile im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht

  • Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren strafrechtlich verurteilt. Im Strafprozess nahm das Landgericht Frankfurt am Main an, dass die Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfolgte, da der Angeklagte das Moment der Überraschung ausnutzte.

    Auf Revision der Strafverteidigung erklärt der Bundesgerichtshof (BGH) dies für rechtsfehlerhaft. Denn nutzt der Täter lediglich das Überraschungsmoment aus, ist dies noch nicht zwingend ein hinterlistiger Überfall.

  • Im Rahmen des Strafprozesses rund um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) am Oberlandesgericht München musste sich das Bundesverfassungsgericht gleich mit mehreren Verfassungsbeschwerden beschäftigen, die für die Praxis des Anwalts (und für die Rechtsmittel) recht interessant sind.

    Während ein Beschwerdeführer im einstweiligen Verfahren bereits dahingehend vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich war, dass mindestens drei Plätze für ausländische Medien bereitgestellt werden müssen, ist eine andere Verfassungsbeschwerde weniger erfolgreich gewesen.

  • Der Angeklagte soll nach Überzeugung des Landgerichts Potsdam einem Mitangeklagten durch gefälschte Quittungen, Gerichtsurteilen und sonstigen Schreiben vorgetäuscht haben, dass der Mitangeklagte an zwei Filialen beteiligt sei und hohe Gewinnaussichten habe. Aufgrund dieser Gewinnaussichten soll sich der gutgläubige Mann bei mehreren Bekannten ein Gelddarlehn von insgesamt 100.000 Euro beschafft haben. Mindestens 200.000 Euro soll er dem Angeklagten übergeben haben.

  • Gegen den Beschwerdeführer wurden eine Geldbuße von 780 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt, da er auf einer Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120km/h um 72km/h überschritten haben soll. Er berief sich auf Verjährung, da ihm der Bescheid nicht zugegangen sei. Vielmehr habe die zuständige Postzustellerin nicht versucht, ihm diesen Bescheid direkt zuzustellen, sondern habe den Bescheid direkt in den Briefkasten gelegt. Nach Angabe des Beschwerdeführers soll es sich sogar um den Briefkasten eines Nachbarn gehandelt haben.

  • Sind die Angaben eines Opfers im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nur „insoweit“ glaubhaft, so ist der Zeuge nicht insgesamt glaubwürdig.

    Das Landgericht Erfurt verurteilte den Angeklagten strafrechtlich unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Dabei stützte das Gericht sein Urteil auf die Aussage des Opfers unter Inanspruchnahme eines Glaubhaftigkeitsgutachtens. Die Kammer nahm an, dass die Schilderung des Opfers mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einem wahren Erlebnishintergrund beruhige. Deswegen wurde die Zeugin insgesamt als glaubwürdig angesehen.

  • Ein Streit kann ein bestandenes Vertrauensverhältnis auflösen.

    Zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main den Angeklagten in einem Strafprozess wegen versuchen Mordes. Die Strafkammer führte strafschärfend an, dass der Angeklagte das besondere Vertrauensverhältnis des ihm einst besonders nahestehenden Opfers ausnutzte. Das Opfer hatte den Angeklagten unter anderem mehrfach bei sich angestellt. Das Landgericht stellte fest, dass das Vertrauensverhältnis, trotz der zwischenzeitlichen Abkühlung des Freundschaftsverhältnisses, weiter bestand.

  • Die Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten nach der Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornographie ist rechtmäßig.

    Ein Polizeibeamter, der seit 1974 im Dienst des klagenden Landes stand, wurden mehrere strafrechtlich relevante Fehlverhalten vorgeworfen. Unter anderem waren es der sexuelle Missbrauch einer Frau, Vergewaltigung einer Frau und Besitz und Beschaffung von kinderpornographischen Schriften. Wegen des Vorwurfs des Besitzes bzw. der Beschaffung von Kinderpornos hat das Amtsgericht Daun eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 70 Euro per Strafbefehl gegen ihn verhängt. Die restlichen Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

  • Ob ein Faustschlag eine gefährliche Körperverletzung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB ist, bemisst sich an dem individuellen Fall.

    Wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung zum Nachteil seiner Stieftochter wurde ein Angeklagter vom Landgericht Gera strafrechtlich verurteilt.

  • Eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist nur dann wirksam, wenn die Schuldfeststellungen hinreichende Grundlage für die Strafzumessung ergeben.

    Der Angeklagte wurde vom Amtsgericht wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt. Zusätzlich wurde eine 18-monatige Sperre bezüglich einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis angeordnet. In der Berufungsverhandlung beschränkte der Angeklagte durch seinen Anwalt die Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch und bezweckte die Absenkung der strafrechtlichen Sanktionen.

  • Soll ein dinglicher Arrest über sechs Monate hinaus aufrechterhalten werden, braucht es dringende Gründe im Sinne des § 111b Abs. 3 StPO.

    Die Beschuldigten sollen gemeinsam das Vermögen Betreuter veruntreut haben. Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen Betreiber einer ambulanten Seniorenbetreuung, zwei Rechtsanwälten und einen Notar. Insgesamt sollen so über 780.000 Euro ungerechtfertigt den Beschuldigten zugewendet worden sein.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

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