Urteile im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht

  • Ein bedeutender Schaden im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB sieht das Landgericht Landshut erst ab 2500 Euro.

    Der Angeklagte wurde vom Amtsgericht Landshut strafrechtlich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt und seine Fahrerlaubnis wurde vorläufig gemäß § 111a StPO, § 69 StGB entzogen. Der Beschwerde gegen diesen Beschluss, den der Angeklagte durch seinen Anwalt einlegte, wurde vom Amtsgericht nicht abgeholfen.

  • Wird ein Antrag auf ein Glaubwürdigkeitsgutachten wegen Bedeutungslosigkeit abgelehnt, muss grundsätzlich die Bedeutungslosigkeit begründet werden.

    Das Landgericht Freiburg verhandelte im Strafprozess gegen den Angeklagten wegen des Verdachts der Vergewaltigung.

    Er soll eines Nachts seine Tochter und deren 17-jährige Freundin abgeholt haben, um sie zu seiner geschiedenen Frau zu bringen. Als er die Wohnung erreichte, soll er seine Tochter aus dem Wagen gelassen und gesagt haben, dass er mit ihrer Freundin noch etwas besprechen müsste.

  • Befindet sich eine Waffe in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel, wird die Waffe regelmäßig nicht bei sich geführt.

    Der Angeklagte musste sich vor dem Landgericht Bad Kreuznach unter anderem wegen bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge strafrechtlich verantworten. Der Angeklagte soll mit seiner mitangeklagten Ehefrau Marihuana in der gemeinsamen 4-Zimmerwohnung gelagert haben. Gleichzeitig lagen in der Wohnung unverschlossen in der Schrankwand mehrere geladene Pistolen und Revolver, für die der Angeklagte, der auch Jäger ist, eine Waffenbesitzkarte besaß. Darüber hinaus lag auf dem Nachttisch eine Pistole. Die Drogen befanden sich jedoch in anderen Räumen der Wohnung.

  • Die strafrechtliche Tatbeteiligung innerhalb einer Bande ohne Anwesenheit am Tatort.

    Die Angeklagten wurden vom Landgericht Koblenz wegen schweren Raubes verurteilt. Nach Feststellung des Landgerichts schlossen sich die Angeklagten mit mehreren anderen zu einer Bande im Sinne des Strafrechts zusammen, um Geldtauschgeschäfte durchzuführen. Dazu suchten sie in Zeitungsinserate Personen, die hochwertige Immobilien oder Kraftfahrzeuge verkaufen wollten.

  • Korrigiert ein Zeuge bei falschen Vorhalten seine Aussage, spricht dies möglicherweise für eine Suggestibilität des Zeugens.

    Nach einem Dorffest kam es auf dem Heimweg zwischen dem Angeklagten und der mutmaßlich Geschädigten zum Oralverkehr. Dabei wurden die Beiden vom langjährigen Freund der Frau erwischt. Während der Angeklagte von einvernehmlichem Oralverkehr spricht, behauptet die Frau, dass er sie vergewaltigt habe.

  • Die Einzelstrafe vom versuchten Delikt muss grundsätzlich geringer als vom vollendeten Delikt sein.

    Der Angeklagte wurde vom Landgericht Schwerin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Gesamtstrafe wurde unter anderem aus Einzelfreiheitstrafen von sechs Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges in 63 Fällen und Einzelfreiheitsstrafen von acht Monaten wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 20 Fällen gebildet. Die Strafverteidigung rügt erfolgreich mittels Revision das Urteil.

  • Die Anklage eines eingestellten Verfahrens kann nicht erneut zugelassen werden.

    Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG Koblenz) hatte ein Urteil vom Amtsgericht Sinzig aufgehoben und das Verfahren am 13.10.2012 gemäß § 206a StPO eingestellt. Es fehlte an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss, da der Richter lediglich einen Entwurf bei der Geschäftsstelle anforderte, den Beschluss jedoch nie selbst ausfertigte.

  • Nur wenn die Fotokopie den Anschein einer Originalurkunde erweckt, handelt es sich um eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB.

    Die Angeklagten wurden vom Landgericht Oldenburg unter anderem wegen Urkundenfälschung verurteilt. Die Angeklagten sollen mehreren Banken bei Finanzierungsanfragen gefälschte Bonitätsunterlagen, so zum Beispiel Steuerbescheide, Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge, vorgelegt haben.

  • Stellt ein Schöffe Nikoläuse auf den Sitzungstisch der Staatsanwaltschaft, kann dies die Besorgnis der Befangenheit begründen.

    Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG Koblenz) musste sich mit einem Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen beschäftigen. Der Antragssteller war Angeklagter vor einer großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz. Ihm wurde im Wesentlichen eine Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Am 27. Verhandlungstag brachte der Angeklagte durch Schriftsatz seines Verteidigers den Befangenheitsantrag gegen den Schöffen an. Dieser soll zuvor zwei Schokoladenikoläuse auf den Tisch der Staatsanwaltschaft gestellt haben. Mit dem Befangenheitsgesuch ist der Angeklagte erfolgreich.

  • Gelangt jemand durch Täuschung an EC-Karte und PIN-Nummer, sind anschließende Abhebungen kein Computerbetrug iSd § 263a StGB.

    Das Landgericht Köln sah es als bewiesen an, dass der Angeklagte von mehreren EC-Karten-Inhabern die EC-Karte und PIN-Nummer erhalten hatte. Von den Konten soll er anschließend nicht berechtigte Abbuchungen vorgenommen haben. Das Landgericht sah hier unter anderem einen Computerbetrug im Sinne des § 263a StGB als erfüllt an.

    Die Revision der Strafverteidigung zum Bundesgerichtshof (BGH) hat hiergegen Erfolg.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

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