Anlagebetrug

  • BGH, Beschluss vom 14.04.2011, Az.: 1 StR 458/10

    Das Landgericht Baden-Baden hat den Angeklagten H. wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in 56 Fällen, wegen Betruges in 81 Fällen, wegen versuchten Betruges in zwei Fällen und wegen Beihilfe zum versuchten Anlagebetrug in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

  • Vor dem Landgericht Dresden müssen sich drei Männer wegenAnlagebetrugs verantworten. Dabei geht es um das sog. „Global Scaling“, eine Technik, mit man angeblich Telefongespräche und Datenmengen mittels natürlich vorkommender Gravitationswellen übertragen kann. Diese Technik ist jedoch bis heute nicht nachgewiesen.
    Dennoch investierten im Jahre 2003 ca. 3000 Anleger in diese Technik. Ihnen wurden bis zu 18 Prozent Rendite in Aussicht gestellt.
    Die so zustande gekommenen 9 Millionen Euro wurden von einer Leipziger Anlageberatung in eine Gesellschaft nach Nordzypern umgeleitet. Diese Gesellschaft soll von den drei Angeklagten gegründet worden sein. Zunächst gab es auch einen vierten Angeklagten, dieser war der Inhaber der Leipziger Anlageberatung. Er nahm sich jedoch März 2010 das Leben.

    Zunächst soll noch eine Rendite an die Anleger ausgeschüttet worden sein, so dass die Anleger weitere Gelder anlegten. Diese Rendite sei jedoch laut der Anklageschrift Produkt eines Schneeballsystems und von weiteren Anlegern bezahlt worden.
    Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft den Angeklagten vor einen Schaden von mehr als 5 Millionen Euro verursacht zu haben.
    (Quelle: FAZ vom 12.11.2010 Nr. 9, S. 7)


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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