Am 09. März 2021 haben belgische Medien erstmals darüber berichtet, dass der Anbieter Sky ECC Global von den Strafverfolgungsbehörden gehackt wurde und es zu zahlreichen Durchsuchungen und Festnahmen gekommen ist.
Drogen, Waffen, Kinderpornografie können im so genannten Darknet gekauft werden. Die Strafverfolgungen nehmen mittlerweile auch gegen mutmaßliche Käufer aus dieser Szene zu.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat gemeinsam mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität mehrere Wohnungen und Firmenräume in Norddeutschland durchsucht. Dabei wurden neun Verdächtige festgenommen. Diese Festnahmen und Hausdurchsuchungen stehen im Zusammenhang mit einer internationalen Großrazzia gegen Betreiber von Darknet-Plattformen.
Die Legalisierung von Cannabis wird seit Jahren in der Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert. Auch im Strafrecht hat sich in dieser Zeit der Umgang mit „leichten Betäubungsmitteln“ und Drogen wie Cannabis verändert. In vielen Verfahren kann bei frühzeitiger Einschaltung eines auf Betäubungsmittelstrafrecht spezialisierten Strafverteidigers die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit erreicht werden. Ebenfalls gelingt es bei geringeren Mengen auch härterer Drogen wie Kokain, Ecstasy, Amphetamin oder Speed bei Vorliegen von Eigenbedarf bei der Staatsanwaltschaft ein Absehen von der Strafverfolgung zu erreichen.
Die Leipziger Polizei vermeldet einen der größten Drogenfunde Deutschlands. In Leipzig soll ein 20-Jähriger mittels der Webseite „Shiny Flakes“ Drogen über das Internet verkauft haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung der elterlichen Wohnung fanden die Fahnder Drogen im Werte von rund 4 Millionen Euro.
Der 20-Jährige und sein 51-Jähriger mutmaßlicher Komplize wurden während der Razzia festgenommen. An 38 weiteren Standorten in Deutschland hat die Polizei Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden laut Polizeiangaben fünf weitere Personen festgenommen.
In immer mehr Fällen werden nicht nur Cannabis, Ecstasy und Amphetamine wie Chrystel Meth über das Internet verkauft, sondern auch Kokain und Heroin.
Sogenannte „Legal Highs“ werden häufig als legale Rauschmittel angeboten. Meist bestehen sie aus synthetischen Cannbinoiden und unterfallen damit nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Denn lediglich die in den Anlagen zum BtMG aufgezählten Stoffe, wie beispielsweise Cannabis, Heroin oder Kokain, fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Steht ein Stoff nicht im BtMG, fällt er auch nicht unter den Straftatbeständen des Gesetzes.
Im Oktober hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer insoweit erfolgreichen Verfassungsbeschwerde sich erneut mit den Anforderungen eines Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens befasst.
Im Rahmen des Beschlusses weist das Bundesverfassungsgericht erneut darauf hin, dass es sich bei einer Wohnungsdurchsuchung um einen erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen handelt und es vor diesem Hintergrund eines besonderen Rechtfertigungsbedürfnisses bedarf, um einen Durchsuchungsbeschluss zu erlassen. Sowohl Anlass als auch Durchführung der Durchsuchung unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Wer unter Einfluss von Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln am Steuer erwischt wird, hat anschließend häufig ein Problem mit der Führerscheinstelle. Zumindest ab bestimmten Grenzwerten droht nämlich ein Führerscheinentzug.
Bei vielen Straßenverkehrsstraftaten spielt die Promille-Grenze eine wichtige Rolle. Vor allem die Unterscheidung zwischen absoluter und relativer Fahruntüchtigkeit ist häufig eine wichtige Frage in einem Prozess bezüglich Straßenverkehrsdelikte.
Im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteln kommt es im Strafprozess maßgeblich auf die Menge der Betäubungsmittel an. Denn während das Strafrecht für das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorsieht, droht bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr. Daher ist die Menge der Betäubungsmittel ein wichtiger Punkt in der Strategie eines Anwalts während der Strafverteidigung.
Häufig kommt es im Strafprozess vor Gericht zu Uneinigkeit bezüglich der Annahme eines minder schweren Falles, wie ihn zum Beispiel der § 30 Abs. 2 BtMG vorsieht. Während die Strafverteidigung naturgemäß häufig auf einen minder schweren Fall abzielt, sperrt sich die Staatsanwaltschaft oftmals dieser Annahme. Am Ende hat im Strafrecht jedoch das Gericht über diese Frage zu entscheiden und die Fakten abzuwägen, die dafür und dagegen sprechen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner