Freiheitsstrafe

  • Erneut konnte Rechtsanwalt Dr. Böttner eine erfolgreiche Revision für einen Mandanten erstreiten. Diesmal ging es um eine Verurteilung aus dem Sexualstrafrecht. In diesen Fällen basieren die Verurteilungen meist alleine auf den Zeugenaussagen der angeblich Geschädigten. Diese Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen bereiten vor Gericht oft Schwierigkeiten. Vor allem dann, wenn keine weiteren Beweismittel zur Verfügung stehen.

    Im Sexualstrafrecht sind solche Konstellationen besonders häufig anzutreffen. Das Tatgericht muss in diesen Fällen die relevanten Zeugenaussagen besonders genau überprüfen und darlegen, wieso es diesen Glauben schenkt oder nicht. Ist das Urteil diesbezüglich mangelhaft, ist die Entscheidung wie in diesem Fall mit der Revision erfolgreich angreifbar.

    Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person gemäß § 179 StGB (altes Recht) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Dagegen wehrte er sich erfolgreich mit der Revision.

    Das Revisionsgericht folgte den Argumenten des Beschwerdeführers und kritisierte unter anderem, dass die vorliegende Aussage-gegen-Aussage-Konstellation im Urteil nicht umfassend erörtert wurde. Außerdem hatte das Urteil weitere Mängel, was die Beurteilung der Alkoholisierung der Beteiligten, des Vorverhaltens des Angeklagten, dessen Vorsatz, des Fehlens von DNA-Spuren und die psychischen Probleme des (angeblichen) Opfers betrifft. Die lückenhafte Beweiswürdigung diesbezüglich führte zur Aufhebung des Urteils:

  • Rechtsanwalt Dr. Böttner konnte für einen Mandaten erfolgreich eine Aufhebung vor dem Oberlandesgericht München mittels Revision erkämpfen. In der Strafsache wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde das vorausgegangene Urteil des Landgerichts Augsburg aufgehoben.

    Der Fall zeigt, dass man mit einer Revision vor einer höheren Instanz durchaus Erfolg haben kann. Im vorliegenden Fall ging es hauptsächlich darum, eine verhängte Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt zu bekommen. Außerdem kam es entscheidend darauf an, ob die spezielle Möglichkeit zur Strafmilderung im Betäubungsmittelstrafrecht hier Anwendung finden konnte.

  • Update zum Mordfall Diren Dede: Hohe Freiheitsstrafe von 70 Jahren erscheint in Deutschland diskussionswürdig

    Im Strafverfahren gegen den Todesschützen Markus K. hat das amerikanische Gericht nunmehr das Strafmaß verkündet: 70 Jahre Haft wegen vorsätzlicher Tötung.

    Anders als im deutschen Strafrecht gibt es im amerikanischen Strafverfahren erheblich höhere Haftstrafen, die allerdings wesentlich früher zur Bewährung ausgesetzt werden können.

  • Als gemeingefährliche Straftat wird die Brandstiftung mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft. Im Falle der schweren Brandstiftung (§ 306a StGB) droht sogar die Freiheitsstrafe bis zu fünfzehn Jahren. Eine schwere Brandstiftung liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Wohnhaus in Brand gesetzt wurde. Selbst die fahrlässige Brandstiftung (§ 306d StGB) wird noch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

  • Das deutsche Strafrecht kennt zwei Hauptstrafen. Neben der Geldstrafe gibt es noch die Freiheitsstrafe. Während bei der leichten und mittleren Kriminalität vor allem die Geldstrafe überwiegt, führt die Verurteilung wegen schwererer Delikte häufig zu Freiheitsstrafen.

  • Die schwerste Sanktionsform im Jugendstrafrecht ist die Jugendstrafe. Die Jugendstrafe greift dann, wenn Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel aufgrund von schädlichen Neigungen oder der schwere der Schuld nicht (mehr) ausreichen. Sie entspricht im Großen und Ganzen der Freiheitsstrafe bei Erwachsenen. Die Voraussetzungen zur Anordnung der Jugendstrafe sind jedoch deutlich strenger.

  • Der Fall „Edathy“ rückte die „Grauzone“ zwischen legalen Posing-Bildern und strafbarer Kinderpornografie in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Bundesregierung will nun die Gesetze verschärfen und dabei nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene vor der Veröffentlichung und Weitergabe von Nacktbildern schützen. Denn häufig finden auch Erwachsene gegen ihren Willen Nacktfotos von sich im Internet, nicht selten veröffentlicht vom Ex-Partner oder Lover.

  • Was eine Falschaussage im Strafprozess anrichten kann, zeigt eindrucksvoll ein aktueller Fall aus Darmstadt.

    Eine 48-Jährige Lehrerin hat ihrem damaligen Kollegen eine Sexualstraftat vorgeworfen. Er soll sie im Biologie-Vorbereitungsraum im Jahre 2001 vergewaltigt haben (§ 177 StGB). Das Landgericht Darmstadt verurteilte den Lehrer wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

    Der Angeklagte bestritt die Tat bis zuletzt und wurde deswegen erst nach Verbüßen der gesamten Freiheitsstrafe entlassen. Dank seines hartnäckigen Strafverteidigers kam es 2011 jedoch zu einem Wiederaufnahmeverfahren. Im neuen Strafverfahren wurde der Lehrer sodann freigesprochen. Bereits ein Jahr später verstarb der Mann jedoch und kann nun am Prozess gegen die damalige Belastungszeugin nicht mehr teilnehmen.

  • Zum besseren Verständnis einer Strafe als Bewährungsstrafe (Vergabe, Auflagenerfüllung und ggf. Strafverteidigung gegen den Widerruf der Bewährung) muss man zunächst ein bisschen tiefer in die Sanktionsmöglichkeiten des Strafrechts eintauchen:

    Das deutsche Strafrecht kennt bei Erwachsenen als Hauptstrafen lediglich die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe. Als Nebenstrafe steht beispielsweise noch das Fahrverbot aus § 44 StGB zur Verfügung. Dies wird zum Beispiel bei Alkoholfahrten verhängt, wenn die Promille-Grenzen im Straßenverkehr nicht eingehalten wurden.

    Die Strafen haben ganz unterschiedliches Gewicht. Gibt es für leichte und mittlere Kriminalität meist lediglich eine Geldstrafe, ist man bei schwerer Kriminalität oder wiederholten Taten schnell bei einer Freiheitsstrafe.

  • Die Sicherungsverwahrung bietet keinen zusätzlichen Schutz über der lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

    Der Angeklagte wurde vom Landgericht Stade wegen Mordes in drei Fällen und mehreren Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

    Zusätzlich stellte das Landgericht die besondere Schwere der Schuld fest.

    Darüber hinaus ordnete das Gericht auch noch die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt