Strafrecht

  • Erneut konnte Rechtsanwalt Dr. Böttner eine erfolgreiche Revision für einen Mandanten erstreiten. Diesmal ging es um eine Verurteilung aus dem Sexualstrafrecht. In diesen Fällen basieren die Verurteilungen meist alleine auf den Zeugenaussagen der angeblich Geschädigten. Diese Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen bereiten vor Gericht oft Schwierigkeiten. Vor allem dann, wenn keine weiteren Beweismittel zur Verfügung stehen.

    Im Sexualstrafrecht sind solche Konstellationen besonders häufig anzutreffen. Das Tatgericht muss in diesen Fällen die relevanten Zeugenaussagen besonders genau überprüfen und darlegen, wieso es diesen Glauben schenkt oder nicht. Ist das Urteil diesbezüglich mangelhaft, ist die Entscheidung wie in diesem Fall mit der Revision erfolgreich angreifbar.

    Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person gemäß § 179 StGB (altes Recht) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Dagegen wehrte er sich erfolgreich mit der Revision.

    Das Revisionsgericht folgte den Argumenten des Beschwerdeführers und kritisierte unter anderem, dass die vorliegende Aussage-gegen-Aussage-Konstellation im Urteil nicht umfassend erörtert wurde. Außerdem hatte das Urteil weitere Mängel, was die Beurteilung der Alkoholisierung der Beteiligten, des Vorverhaltens des Angeklagten, dessen Vorsatz, des Fehlens von DNA-Spuren und die psychischen Probleme des (angeblichen) Opfers betrifft. Die lückenhafte Beweiswürdigung diesbezüglich führte zur Aufhebung des Urteils:

  • Das neue Anti-Doping-Gesetz sieht sogar eine empfindliche Strafe für das Doping  im privaten Bereich vor. Auch Käufern von Anabolika können Strafverfahren drohen.

    In Hamburg führte der Zoll in mehreren Stadtteilen großangelegte Razzien gegen Doping-Labore durch. Insgesamt waren 67 Zollfahnder und Spezialkräfte am Einsatz beteiligt. Es wurden im gesamten Stadtgebiet insgesamt sieben Wohnungen durchsucht. Neben zwei Cannabis-Indoorplantagen wurden auch zwei Doping-Labore gefunden.

  • Natürlich fragt sich ein Rechtssuchender, was er für einen guten Anwalt für Strafrecht ausgeben muss. Dabei lautet die richtige Fragestellung eher: „Was kostet mich die Vertretung meiner Interessen durch einen guten Anwalt für Strafrecht in meinem konkreten Fall?“

  • Die schwerste Sanktionsform im Jugendstrafrecht ist die Jugendstrafe. Die Jugendstrafe greift dann, wenn Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel aufgrund von schädlichen Neigungen oder der schwere der Schuld nicht (mehr) ausreichen. Sie entspricht im Großen und Ganzen der Freiheitsstrafe bei Erwachsenen. Die Voraussetzungen zur Anordnung der Jugendstrafe sind jedoch deutlich strenger.

  • Der „Zeit“- Chefredakteur Giovanni di Lorenzo war so ehrlich, in der Talkshow „Günter Jauch“ zu „gestehen“, dass er im Rahmen der diesjährigen Wahl zum Europaparlament zwei Stimmen abgegeben hat. Aufgrund des Umstandes, dass er sowohl die italienische, als auch die deutsche Staatsbürgerschaft und offenbar aufgrund dessen zwei Wahlbenachrichtigungen erhalten habe, sei er davon ausgegangen, sowohl in Deutschland als auch in Italien wählen und mithin zwei Stimmen abgeben zu dürfen.

  • Der erst 2009 ins Strafgesetzbuch (StGB) eingefügte Paragraph § 89a StGB – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – wurde nun in einer aktuellen Entscheidung den Bundesgerichtshof beschäftigt. Ein Student baute in seiner Wohnung eine Rohrbombe, um sie möglicherweise irgendwann für einen Terroranschlag zu nutzen. Bereits in der Bauphase explodierte jedoch der Sprengsatz. Ob bereits konkrete Verwendungsabsichten bestanden, hatte das Landgericht nicht festgestellt.

  • Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch wegen Totschlags (§ 212 StGB) erhoben. Kusch ist Vorsitzender des Vereins „Sterbehilfe Deutschland“ und setzt sich seit Jahren für die Sterbehilfe in Deutschland ein.

    Frauen nicht umfassend beraten?

    Die Staatsanwaltschaft wirft Kusch und einem Mediziner des Vereins vor, dass sie zwei Patientinnen nicht umfassend aufgeklärt und beraten hätten. Zwei ältere Frauen, 81 und 85 Jahre alt, sollen sich 2012 mit dem Wunsch zu sterben an den Verein gewandt haben.

  • Die Brandstiftung zählt zu den gemeingefährlichen Straftaten und wird in § 306 StGB mit Freiheitstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft. Die schwere Brandstiftung, die zum Beispiel bei der Inbrandsetzung von Wohngebäuden vorliegt, wird gemäß § 306a StGB sogar mit Freiheitsstrafe von bis zu fünfzehn Jahren bestraft. Selbst die fahrlässige Brandstiftung wird gemäß § 306d StGB noch mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Aufgrund der unterschiedlichen Strafrahmen verwundert es nicht, dass die Abgrenzung der einfachen zur schweren Brandstiftung häufig Streitpunkt im Strafverfahren ist.

  • In den USA wurde ein 17-jähriger Austauschschüler aus Hamburg erschossen. Der Schütze beruft sich dabei auf sein Notwehrrecht. Der Jugendliche befand sich in der fraglichen Nacht in der Garage des Schützen. Wieso und warum er in die Garage des Mannes ging, ist bisher noch unklar. Medien berichten jedoch, dass der Beschuldigte gezielt seine Garage als Falle für Einbrecher hergerichtet haben soll, da er bereits zweimal Opfer von Einbrechern geworden sei. Laut einer Zeugin soll er bereits mehrere Nächte auf der Lauer gelegen haben, um „einen Einbrecher erlegen zu können“. Der Beschuldigte bestreitet dies über einen Strafverteidiger. Nachdem die Staatsanwaltschaft in den USA die Anklageschrift veröffentlicht hat, hat nun auch die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen wegen Totschlags (§ 212 StGB) aufgenommen.

  • Beim Diebstahl (§ 242 StGB) kann es eine erhebliche Rolle für die Strafe spielen, was der Täter bei der Tat für Gegenstände mit sich führt. Während der einfache Diebstahl mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht ist, ist die Strafe für einen Diebstahl mit Waffen (§ 244 StGB) deutlich erhöht. Wer eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug beim Diebstahl bei sich führt, kann nämlich mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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