Atteste

  • Staatsanwaltschaft und Polizei haben bundesweit zahlreiche Strafverfahren gegen Ärzte wegen des Verdachts der unrichtigen Ausstellung von Gesundheitszeugnissen gemäß § 278 StGB eingeleitet und vielerorts Hausdurchsuchungen durchgeführt. Grund für die strafrechtlichen Verfahren sind angeblich falsche Corona-Atteste zur Maskenbefreiung.

    Es ist damit zu rechnen, dass auch gegen weitere Ärzte Ermittlungen eingeleitet werden und es zu zahlreichen Durchsuchungen von Arztpraxen sowie der Beschlagnahmung von Server-Daten kommen wird. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

    Sollten auch Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben oder sollte bei Ihnen sogar die Praxis durchsucht worden sein, können Sie sich gerne jederzeit vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden. Durch eine frühzeitige professionelle Beratung kann erheblich Einfluss auf das Strafverfahren genommen werden und so die bestmögliche Verteidigung sichergestellt werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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