Folter

  • Der wegen Mordes an dem Bankierssohn Jakob von Metzler verurteilte Markus Gäfgen geht nun in einem Zivilprozess gegen das Land Hessen vor und fordert Schmerzensgeld.

    Nachdem Gäfgen im Jahre 2002 Jakob von Metzler entführt und getötet hatte, soll er in einem Verhör durch die Polizei mit Folterandrohung zur Benennung des Verstecks des Jungen gebracht worden sein. Gäfgen erklärte, dass er von einem Vernehmungsbeamten geschlagen und mit Schmerzen, Vergewaltigung, einem Wahrheitsserum und sogar mit dem Tod bedroht worden sei. Seitdem leide er an posttraumatischen Spätfolgen der illegalen Polizeimethoden.
    Der Vernehmungsbeamte hingegen bestritt den Vorwurf in Details. Zwar habe der frühere Frankfurter Polizeivizepräsident Daschner ihn beauftragt, den leugnenden Gäfgen auf Wahrheitsserum und mögliche Schmerzen durch einen einfliegenden SEK-Beamten „vorzubereiten“, aber er habe ihn nicht angefasst oder aus der Nähe bedroht.
    Ein Sachverständiger erklärte vor Gericht, dass Gäfgen eindeutig traumatisiert sei. Jedoch seien viele andere belastende Momente erkennbar. Bereits vor dem Verhör sei das Lügengebäude Gäfgens zusammengebrochen, er habe die eigene Lebensperspektive zerstört, zudem habe er den Tod seines Opfers miterlebt. Nach der Einschätzung des Gutachters sei der Tod des Jungen die für Gäfgen belastendste Erfahrung gewesen. Die Androhung der Folter könne die bereits vorhandene psychische Störung noch graduell verstärkt haben.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 17.03.2011 )


  • Im Piraten-Prozess von dem Hamburger Landgericht erhebt einer der Angeklagten Vorwürfe gegen Soldaten des niederländischen Kriegsschiffes „Tromp“.
    Die MS „Taipan“ war am  Ostermontag 2010 von den Piraten überfallen worden, das Kriegsschiff „Tromp“ kam der MS „Taipan“ zu Hilfe und konnte die Piraten überwältigen.
    Nach seiner Festnahme durch Soldaten der „Tromp“ – so berichtet einer der Angeklagten Piraten – sei er nackt auf einen Stuhl gefesselt und vernommen worden. Sein Verteidiger warf das Wort „Folter“ in den Raum.

    Der Kapitän der „Tromp“ sagte ebenfalls vor Gericht aus. Er erklärte, dass sie durch ein deutsches Aufklärungsflugzeug über den Vorfall informiert worden seien und sie der MS „Taipan“ daraufhin zu Hilfe gekommen seien. Die „Tromp“ sei in 1300 Meter Entfernung bereits von den Piraten beschossen worden. Aus diesem Grund hätten sie zurückgeschossen. Ein Helikopter sei zur MS „Taipan“ geschickt worden und es hätten sich Soldaten abgeseilt. Der Einsatz sei zwar nicht von dem sog. Atlanta-Mandat gedeckt gewesen, da sich die MS „Taipan“ außerhalb des Gebiets der internationalen Anti-Piraterie-Mission befunden habe, jedoch habe das niederländische Verteidigungsministerium nach Absprache mit den deutschen Stellen die Militäroperation gestattet.

    Die Vorwürfe des Angeklagten wies der Kapitän zurück. Die Piraten seien auf der „Tromp“ untergebracht und entsprechend einer EU-Richtlinie behandelt worden. Aus Sicht der Verteidigerin des Angeklagten sei die Rechtgrundlage für das Festhalten der Piraten auf der „Tromp“ völlig unklar.
    ( Hamburger Abendblatt vom 26.01.2011, S. 12 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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