Fusion

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigt, das eine Fusion zwischen Axel Springer und ProSieben-Sat.1 Media AG untersagte. Die Einschätzung, dass durch die Fusion eine beherrschende Stellung auf den Werbemärkten zu vermuten sei, sei nach Ansicht des BGH nicht zu beanstanden. Nach Einschätzung von Experten könne das Urteil des BGH zur Folge haben, „dass keine innerdeutschen größeren Übernehmen mehr möglich sind“.
    (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2010 – KVR 4/09)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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