Internet-Kostenfalle

  • Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger plant ein Gesetz gegen Internet-Kostenfallen. Der Entwurf sieht vor, dass nur derjenige zahlen müsse, der die Kosten auch kenne. So sollen die Anbieter verpflichtet werden, mit einem deutlichen Hinweis über den genauen Preis zu informieren. Die Zahlungsverpflichtung soll dann erst durch anklicken den entsprechenden Feldes und der Bestätigung der Zahlungsmodalitäten bestätigt werden.

    Derartige Verschärfungen gab es bereits im Bundesdatenschutz Gesetz und bei der Bestätigung von AGBs im Internet.
    (Quelle: FAZ vom 30.10.2010 Nr. 253, S. 4)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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