Rente

  • Nach rund zwei Jahren und 196 Verhandlungstagen hat das Stuttgarter Landgericht das Urteil gefällt. 21 Mitglieder der rockerähnlichen Jugendbande „Black Jackets“ wurden wegen eines Überfalls auf einen Schulhof im Juni 2009 verurteilt.
    Die Angeklagten im Alter von 20 bis 27 Jahren hatten damals mit Baseballschlägern und Eisenstangen mehrere Personen auf einem Schulhof angegriffen. Dabei wurde einer fast zu Tode geschlagen. Zwei Opfer bekamen vom Gericht Entschädigungen von jeweils 9250 Euro zugesprochen. Ein Schwerverletzter, der unheilbare Hirnschäden davon trug, bekam 90.000 Euro und eine monatliche Rente von 120 Euro.

    Die Strafkammer erkannte bei den Angreifern jeweils Tötungsabsicht, einen versuchten Mord wollte das Gericht jedoch nicht erkennen. Die längste Haftstrafe erhielt ein 22-Jähriger, der eine Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten erhielt. Die meisten anderen, die zum größten Teil nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, bekamen ihrerseits Freiheitsstrafen zwischen drei und sechs Jahren.


    Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

  • Das Landgericht Osnabrück hat im Prozess um einen vor zwei Jahren im Osterfeuer verbrannten Leichnam die Urteile gegen die zwei Angeklagten gesprochen.
    Angeklagt waren die Tochter des 66-jährigen Opfers und deren Ehemann wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft ihren ursprünglichen Vorwurf bereits im Prozessverlauf fallen gelassen.

    Eine gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge lehnte das Gericht ab, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Mann eines natürlichen Todes starb.

    Das Landgericht verurteile die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung, da sie ihrem Vater bewusst Alkohol gegeben habe, um ihn ruhig zu stellen. Zudem habe sie sich des Betrugs und der Urkundenfälschung strafbar gemacht, da sie die Renten des Opfers weiterhin kassierte. Das Gericht verurteile die Frau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

    Zudem muss sie – wie auch ihr Ehemann, der ihr bei der Beseitigung des Leichnams half – eine Geldbuße wegen Verstoßes gegen das Bestattungsgesetzes zahlen.

    ( Quelle: Westfälische Nachrichten online vom 04.04.2012 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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