Schwarzfahren
Das Schwarzfahren oder auch die Beförderungserschleichung ist ein Sonderfall des Betrugs und bezeichnet die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn ohne dafür vollständig oder korrekt zu bezahlen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner
Das Schwarzfahren oder auch die Beförderungserschleichung ist ein Sonderfall des Betrugs und bezeichnet die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn ohne dafür vollständig oder korrekt zu bezahlen.