In der vorliegenden Entscheidung entschied der Bundesgerichtshof über die Haftung bei der missbräuchlichen Abhebung von Bargeld an einem Geldautomat für den Inhaber der betroffenen EC-Karte und nimmt dazu auch Bezug zu der vergleichbaren und in letzter Zeit häufig aufgetauchten Form des Computerbetrugs (Skimming).
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner