Soldaten

  • Nach dem Attentat auf zwei amerikanische Soldaten am Frankfurter Flughafen geht die Bundesanwaltschaft von einem islamistisch geprägten Einzeltäter aus.

    Der mutmaßliche Täter, Arid U., der serbisch-montenegrischer Staatsangehöriger ist, befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Er soll die beiden Soldaten mit gezielten Kopfschüssen getötet haben.
    Der Haftrichter erließ den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter wegen Mordes in zwei Fällen sowie versuchten Mordes in drei Fällen und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen.

    Nach Angaben der Ermittler soll der mutmaßliche Täter die Tat als Vergeltung für den amerikanischen Militäreinsatz in Afghanistan gesehen haben. Zwar habe der Mann damit gerechnet ins Gefängnis zu kommen, es sei jedoch nicht seine Absicht gewesen für die Tat in den Tod zu gehen. Der mutmaßliche Täter machte diese Angaben vor den Polizeibeamten, vor dem Ermittlungsrichter hingegen berief er sich auf sein Aussageverweigerungsrecht.
    ( Quelle: FAZ vom 05.03.2011 Nr. 54, S. 2 )


  • Im Piraten-Prozess von dem Hamburger Landgericht erhebt einer der Angeklagten Vorwürfe gegen Soldaten des niederländischen Kriegsschiffes „Tromp“.
    Die MS „Taipan“ war am  Ostermontag 2010 von den Piraten überfallen worden, das Kriegsschiff „Tromp“ kam der MS „Taipan“ zu Hilfe und konnte die Piraten überwältigen.
    Nach seiner Festnahme durch Soldaten der „Tromp“ – so berichtet einer der Angeklagten Piraten – sei er nackt auf einen Stuhl gefesselt und vernommen worden. Sein Verteidiger warf das Wort „Folter“ in den Raum.

    Der Kapitän der „Tromp“ sagte ebenfalls vor Gericht aus. Er erklärte, dass sie durch ein deutsches Aufklärungsflugzeug über den Vorfall informiert worden seien und sie der MS „Taipan“ daraufhin zu Hilfe gekommen seien. Die „Tromp“ sei in 1300 Meter Entfernung bereits von den Piraten beschossen worden. Aus diesem Grund hätten sie zurückgeschossen. Ein Helikopter sei zur MS „Taipan“ geschickt worden und es hätten sich Soldaten abgeseilt. Der Einsatz sei zwar nicht von dem sog. Atlanta-Mandat gedeckt gewesen, da sich die MS „Taipan“ außerhalb des Gebiets der internationalen Anti-Piraterie-Mission befunden habe, jedoch habe das niederländische Verteidigungsministerium nach Absprache mit den deutschen Stellen die Militäroperation gestattet.

    Die Vorwürfe des Angeklagten wies der Kapitän zurück. Die Piraten seien auf der „Tromp“ untergebracht und entsprechend einer EU-Richtlinie behandelt worden. Aus Sicht der Verteidigerin des Angeklagten sei die Rechtgrundlage für das Festhalten der Piraten auf der „Tromp“ völlig unklar.
    ( Hamburger Abendblatt vom 26.01.2011, S. 12 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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