Zukünftig soll bereits ein entgegenstehender Wille für eine Vergewaltigung ausreichen. In vielen Fällen werden Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs zu Beweisschwierigkeiten führen.
Seit Jahren wird über eine erneute Verschärfung des Sexualstrafrechts beraten. Nun hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Im Mittelpunkt steht vor allem eine Ausweitung des Straftatbestandes der sexuellen Nötigung gemäß § 177 StGB. Dieser Straftatbestand beinhaltet auch die Vergewaltigung.
Während bisher Gewalt, Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder die Ausnutzung einer schutzlosen Lage notwendig war, sollen zukünftig auch Fälle erfasst werden, in denen Opfer einer sexuellen Handlung aus Angst zustimmen oder sich wegen eines unerwarteten Übergriffs nicht widersetzen. Damit sollen angebliche Strafbarkeitslücken im Sexualstrafrecht geschlossen werden.