Arztstrafrecht
Das Arztstrafrecht betrifft in erster Linie solche strafrechtlichen Vorschriften aus dem allgemeinen und speziellen Strafrecht, die sich an den Arzt und Mediziner richten und angesichts dessen spezieller Vorsorgepflicht und Verantwortung auch nur spezielle Handlungen unter Strafe stellen.
Bundesgerichtshof hebt Freispruch im Münchener Apotheker-Fall auf

Münchener Apotheker: Freispruch im Strafverfahren wegen Inverkehbringens von Arzneimitteln zur Behandlung krebskranker Patienten vom BGH aufgehoben.
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BGH: Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

Strafrecht/BGH: Kässenärzte machen sich bei Entgegenname von Vorteilen für Arzneimittel wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB (Bestechung) nicht strafbar.
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BGH entscheidet über Rabattmodell für den Arzneimittelbezug aus dem Ausland

Ist das Rabattmodell einer Apothekerin beim Bezug von Arzneimittel aus dem Ausland zulässig oder verstößt es gegen das Arzneimittelgesetz?
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