Der Fall Mollath beschäftigt die bayrische Justiz seit Monaten. Mollath wird seit mehreren Jahren in einer psychiatrischen Klinik festgehalten, nachdem er eine mögliche Schwarzgeldaffäre bei einer Bank, bei der seine Exfrau beschäftigt war, aufgedeckt hatte. Damals gingen die Gerichte von Verschwörungstheorien aus und ordneten die Unterbringung in einer Psychiatrie an. Da Mollath seine Frau körperlich angegriffen und mehrere Reifen zerstochen haben solle, erkannten die Richter eine Gefahr für die Allgemeinheit.
Es klingt wie ein Albtraum für die Prozessbeteiligten: Bei einem Prozess im bayrischen Amtsgericht in Dachau ist ein unbekannter Mann „Amok gelaufen“ und hat mitten im Gerichtssaal während der Urteilsverkündung einen Staatsanwalt niedergeschossen. Kurz darauf konnten Justizbeamte den Täter mit vereinten Kräften überwältigen. Derzeit befindet er sich laut Medienberichten in Gewahrsam.
Wie von einem Sprecher der Staatsanwaltschaft München II gegen über der Presse bekannt gegen wurde, hatte der 54-jährige Mann gegen 16 Uhr im Prozess plötzlich eine Waffe gezogen und mit der Pistole um sich geschossen. Erst ging er auf den Richter los und anschließend feuerte er drei Schüsse auf den aus München stammenden 31-jährigen Staatsanwalt. Dieser erlag wenig später seinen tödlichen Verletzungen. Zuvor hatte bereits der Strafverteidiger erfolglos versucht, den Mann von der Tat abzuhalten.
Der Täter ist wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt angeklagt. In dem Prozess geht es um knapp 44.000 Euro an Schaden. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt, bevor er die Nerven verlor und auf den Richter zu schießen begann.
Bislang ist noch unklar, wie der Täter die Waffe in den Gerichtssaal bei sich führen konnte. Anscheinend gab es keine Personenkontrollen am Eingang. Solche sind nicht Pflicht und fehlen in einigen Bundesländern. Es ist zudem vom Richter anzuordnen, wenn besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden sollen. Hier handelte es sich um ein Routineverfahren ohne größere Sicherheitsbedenken.
Näheres zum Tatmotiv ist noch nicht bekannt.
( Quelle: SPON, 11.01.2012)
Im Juli wurde in Bayern eine Leiche gefunden, worauf kurz danach vier Verdächtige festgenommen worden sind. Nun hat die Staatsanwaltschaft Ansbach Anklage wegen Mordes erhoben.
Die drei Männer und die Frau hatten nach der Tat einen Mietwagen als gestohlen gemeldet. In diesem Auto wurden dann Blutspuren des Opfers gefunden.
Nach Aussage der Staatsanwaltschaft liegt zwar kein Geständnis der Angeschuldigten vor, allerdings sprechen deren Aussagen sowie diverse Indizien für die Täterschaft. Nur das Motiv konnte noch nicht geklärt werden.
Das Verfahren wird im nächsten Jahr beginnen. Im Falle eine Verurteilung droht den Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe.
( Quelle: Main Post online vom 05.12.2011 )
Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen einen Mönch des Benediktinerklosters Ettal erhoben. Ihm wird vorgeworfen, Kinder sexuell missbraucht zu haben.
Der Mönch war im Jahr 2005 aufgrund von Vorwürfen wegen Kindesmissbrauchs bereits von Bayern nach Sachsen versetzt worden. Die Vorwürfe seien jedoch nicht bewiesen worden und ein Psychiater habe den Mönch entlastet.
Im Januar 2010 appellierte der Rektor des Berliner Cansisus-Kollegs an seine Mitbrüder und etwaige Opfer von Kindesmissbrauch nicht zu schweigen. Daraufhin gingen Hinweise auf Missbrauchsfälle am Jesuitenkolleg in Berlin ein. Später folgten Hinweise auf ähnliche Taten im Benediktinerkloster Ettal in Bayern. Diese waren ausschlaggebend für die Ermittlungen.
(Quelle: FAZ vom 21.01.2011 Nr. 17, S. 3)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner