BGH: Für den Gehilfenvorsatz müssen keine Einzelheiten gekannt werden

Betrug beim Handel mit Telekommunikationsleistungen: Beihilfe zum Betrug oder Begünstigung? BGH-Urteil (Revision) mit Erläuterungen zum Gehilfenvorsatz sowie zur Beihilfehandlung eines Gehilfen. (Der Gehilfe macht sich im Strafrecht der Beihilfe strafbar, wenn er die strafrechtliche Unrechts- und Angriffsrichtung der Haupttat für möglich hält und billigt.)
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