Einverständnis
Das Einverständnis im Strafrecht ist eine vergleichbar mit der Einwilligung und meint, dass sich beispielsweise das Opfer mit dem Handeln gegen dessen Willen einverstanden erklärt, ohne dies jedoch kundtun zu müssen. Ein tatbestandsausschließendes Einverständnis lässt sogar die Strafbarkeit entfallen, wenn das Handeln des Täters gerade nicht gegen den Willen des Opfers erfolgt, sondern das Opfer damit einverstanden ist.
BGH: Untreue zu Lasten einer GmbH trotz Einverständnis der Gesellschafter

Eine strafrechtliche Untreue zu Lasten der Gesellschaft ist auch dann denkbar, wenn der Gesellschafter sein Einverständnis zu der Straftat erklärt hat.
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BGH: Zur Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH wegen Untreue trotz Einverständnis der Gesellschafter
Untreue bei Einrichtung schwarzer Kassen; Einverständnis der Gesellschafter

Untreue: Schwarze Kassen (Kriegskassen) erfüllen bereits durch die Einrichtung den Straftatbestand der Untreue, auch beim Einverständnis der Gesellschafter.
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