Epilepsie

  • Im Prozess vor dem Landgericht Hamburg gegen den Unfallfahrer von Eppendorf wurden am vorletzten Verhandlungstag die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Nebenklage vorgetragen. Bevor sich der unter anderem wegen vierfacher fahrlässiger Tötung und dreifacher fahrlässiger Körperverletzung angeklagte Mann sich zu dem Tathergang äußern kann und am kommenden Dienstag aller Voraussicht nach das Urteil gesprochen wird, wurde Angehörigen der Opfer die Möglichkeit der Stellungnahme als Nebenkläger gegeben.

    Die Nebenklage äußerte sich sehr bewegt und auch wütend. Die beiden Söhne Mues, die Mutter und Vater bei dem Unfall verloren haben, erhofften sich eine Entschuldigung vom Angeklagten und hatten versucht, diesen zu verstehen. Jedoch seien sie bitter enttäuscht. „Das war keine Entschuldigung, sondern eine Beleidigung“ erklärte Woody Muse gegenüber dem hamburger Abendblatt.

    Die Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre und neun Monate Haft von dem Angeklagten und begründet diese damit, dass er sich seiner Krankheit bewusst sei und bereits mehrmals als Epileptiker derartige Anfälle erlitt.

    Das Urteil wird am Dienstag erwartet.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt, 1.06.2012 )


  • Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg Anklage gegen den Mann erhoben, der im März die Kontrolle über sein Auto verlor und einen Unfall verursachte, bei dem vier Menschen starben.
    Der Mann sei mit mindestens 100 km/h bei Rot über eine Ampel und sodann in eine Menschenmenge gerast. Laut Anklage hat sich der 39-jährige Mann damit der fahrlässige Tötung in vier Fällen, der fahrlässigen Körperverletzung in drei Fällen und der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung schuldig gemacht. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann eine fünfjährige Freiheitsstrafe.
    Laut Ermittlungen soll der Mann mehrfach epileptische Anfälle gehabt haben, woraufhin Ärzte ihm vom Autofahren abrieten. Bereits zuvor hatte der Mann zwei Unfälle verursacht, bei einem wurde er selbst lebensgefährlich verletzt. In beiden Fällen aber wurden die Ermittlungen gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt. Trotzdem hat er seinen Führerschein später zurückerhalten. Daher beruft sich der Mann auch darauf, dass er rechtmäßig am Straßenverkehr teilgenommen habe. Dies sieht die Staatsanwaltschaft anders.

    Nach der Tat wurden im Blut des Angeschuldigten sowohl Spuren eines Medikaments gegen Epilepsie als auch der Cannabis-Wirkstoff THC gefunden. Auslöser für den Unfall soll aber nicht der Drogenkonsum gewesen sein.
    Im kommenden Prozess will sich der Strafverteidiger des Mannes auf Schuldunfähigkeit berufen. Gelingt ihm der Nachweis einen Krampfes könnte dies zur Straffreiheit führen. Wann der Prozess beginnt, ist noch unklar.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 29.11.2011 )


  • Der Verkehrsunfall in Eppendorf vor knapp 7 Monaten war einer der schlimmsten Unfälle in der jüngeren Vergangenheit von Hamburg. Denn am 12. März fuhr der Angeklagte mit knapp 100 km/h an der Kreuzung der Eppendorfer Landstraße in den Gegenverkehr und berührte anschließend ungebremst das Heck eines VW Golfs. Durch diesen Zusammenprall schleuderte er in eine Menschenmenge, die gerade auf dem Fußgängerweg stand und an der roten Ampel wartete. Bei diesem Unfall starben 4 Menschen und weitere wurden verletzt.

    Später stellte sich heraus, dass der Angeklagte sowohl Spuren eines Medikaments gegen Epilepsie als auch von dem Cannabis Wirkstoff THC in seinem Blut aufwies.

    Während der Hauptverhandlung kamen weitere Informationen zum Vorschein, so wie beispielsweise die Tatsache, dass der Angeklagte bereits früher drei Unfälle mit dem PKW verursache als er aufgrund eines Epilepsie-Anfalls die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor.

    Dessen Strafverteidiger plädiert nun auf Schuldunfähigkeit seines Mandanten. Außerdem erklärte er, sein Mandant sei rechtmäßig gefahren und hätte sich regelmäßig den Kontrollen unterzogen.  Einige Strafverteidiger sehen die Erfolgsaussichten hierfür gegeben. Dann wäre die Strafe zu mildern oder er gar nicht zu belangen.

    Ob es hierzu kommt oder die Richter nicht von der Schuldunfähigkeit zu überzeugen sein werden, wird sich demnächst zeigen.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt, 20.10.2011 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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