Das Urteil muss erkennen lassen, dass sich das Gericht seinem eingeräumten Ermessen bewusst war.
Bereits im Jahr 2010 war der Angeklagte vom Landgericht Aachen wegen vorsätzlicher Körperverletzung unter Einbeziehung zweier Einzelfreiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Das Landgericht sah von der Anordnung der Sicherungsverwahrung ab. Die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hatte damals Erfolg.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner