Der Irrtum über den Inhalt einer Ausfüllungsnorm ist ein Verbotsirrtum

Irrtümer im Strafrecht / BGH-Revision zur Strafmilderung einer bereits gemilderten Strafe:
Der Irrtum über den Inhalt einer Ausfüllungsnorm stellt einen Verbotsirrtum dar und führt im Strafprozess zu einer doppelten Strafmilderung.
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