Jörg Kachelmann

  • Im Kachelmann-Prozess wurde ein weiterer Gutachter gehört. Dieser sagte aus, dass sich am Messergriff der mutmaßlichen Tatwaffe sowohl Spuren, die auf das mögliche Opfer hinweisen würden befänden als auch eine, allerdings geringere Spur, die auf Kachelmann hinweisen würde.
    Diese geringe Spur könne nach Einschätzung des Gutachters auf die glatte Oberfläche zurückzuführen sein. Es sei jedoch auch möglich, dass die Spur in der Tüte der Spurensicherung verloren gegangen sei. Letztlich könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine sog. „Spurenübertragung“ stattgefunden haben. Das bedeutet, dass das mutmaßliche Opfer winzige Hautpartikel von Kachelmann auf die mutmaßliche Tatwaffe übertragen haben könnte. Es gebe deshalb gewisse Zweifel an der Verwendung des Küchenmessers bei der mutmaßlichen Tat.
    Der Gutachter sagte weiterhin, dass er ein eindeutigeres Ergebnis erwarte, wenn ein Mensch einen Gegenstand mehrere Minuten in der Hand gehalten haben soll.
    Die Auswertung der DNS-Spuren ist demnach kein Beweis eine etwaige Tat Kachelmanns. Kachelmanns Verteidiger Schwenn wertete die Aussage des Gutachters daher als Entlastung für seinen Mandanten
    (Quellen: spiegel-online vom 20.12.2010; zeit-online vom 20.12.2010)


  • Der Verteidiger von Jörg Kachelmann, Johann Schwenn, beantragte die Durchsuchung der Redaktionsräume von „Focus“ und „Bunte“. Schwenn kritisierte die Berichterstattung besagter Blätter aufgrund „nachteiliger Tendenz“ und „selektivem Präsentieren vermeintlich belastender Umstände“.
    „Die dargestellten Umstände begründen die Gewissheit“, so Schwenn, „dass sich in den Redaktions- und Verlagsräumen der genannten Blätter schriftliche Vereinbarungen von Inhalt und Art der mit der Zeugin geschlossenen und aus Anlass vertraulicher Gespräche auch mit Amtsträgern angefallene Verzehrbelege befinden“. Dieser Verdacht werde – so die Verteidigung – durch die Beobachtung gestützt, dass ‚Focus‘ offenbar über einen „zeitnah aktualisierten Aktenauszug verfügt und mitunter sogar über noch nicht einmal aktenkundig gewordene Vorgänge berichtet hat.“
    Zudem geht Schwenn davon aus, dass verschiedene Zeuginnen von einzelnen Medien zu Angaben verleitet worden sein könnten, die nicht der Wahrheit entsprächen.
    Die Sprecher von „Focus“ und „Bunte“ wiesen jedwede Behauptung in dieser Hinsicht zurück. Die Focus-Redaktion sieht diesen Antrag lediglich als Ablenkungsmanöver.
    Bisher hat das Gericht dazu noch keine Stellung genommen und den Antrag zurückgestellt, da Schwenn bisher nur ein Exemplar einreichte. Es soll zunächst die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft abgewartet werden.
    (Quelle: spiegel-online.de vom 08.12.2010; Hambuger Abendblatt-online vom 08.12.2010 und 09.12.2010)


  • Im Kachelmann-Prozess sollte an diesem Verhandlungstag die Sachverständigenanhörung stattfinden, jedoch kam es nicht dazu.
    Der neue Verteidiger von Kachelmann Johann Schwenn widmete sich zunächst dem Thema des Ausschlusses der Öffentlichkeit. Dabei ging es insbesondere darum, dass der Therapeut des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers, der Heidelberger Traumatologe Günter Seidler, als sachverständiger Zeuge vernommen werden sollte. Auch hier sollte ein Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Schwenn forderte die Kammer des Landgerichts Mannheim zu einer Änderung dieses Beschlusses auf.
    Seidler habe nach Aussage von Schwenn „scharlataneskes Verhalten“ an den Tag gelegt. Er habe beispielsweise seiner Patientin zur Bewältigung des möglicherweise Geschehenen unter anderem empfohlen, „sich nackt vor den Spiegel zu stellen, um den eigenen Körper zu erkunden“. Zudem habe er behauptet er könne „Todesangst riechen“. „Das ist dann doch eine Fertigkeit, die überrascht.“ so Schwenn dazu.
    Trotz dieses seltsamen Gebarens habe die Staatsanwaltschaft dennoch Anklage erhoben. Auch das Gericht wird von Schwenn angegriffen, da die Kammer das Hauptverfahren trotz dieser Umstände eröffnet habe.
    Aus diesem Grunde müsse sich auch die Öffentlichkeit ein Bild von dem Prozess und dem Geschehen im Gerichtssaal machen können, so Schwenn.

    Das Gericht ging auf den Antrag jedoch nicht ein. Man wolle sich ausschließlich mit Fragen geschäftigen, die das Arzt-Patienten-Verhältnis beträfen.
    (Quelle: www.spiegel-online.de vom 03.12.2010; www.welt.de vom 03.12.2010)

  • Im Prozess um Kachelmann ist es vor knapp 2 Wochen zu einem überraschenden Verteidigerwechsel gekommen. Der wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin angeklagte Wettermoderator hat seinen Verteidiger Reinhard Birkenstock sowie kurz darauf auch seinen zweiten Verteidiger Klaus Schroth von seinem Mandat entbunden. Kurz darauf wurde bekannt gegeben, dass nun der Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn das Mandat übernimmt.

    Schwenn hatte in der Vergangenheit bereits viele Prominente erfolgreich vertreten können. Er sei bekannt für eine „härtere Gangart“, wie es in den Medien hieß.

    Reinhard Birkenstock selber wollte sich zu dieser Mandatsniederlegung nicht äußern. In einer Presseerklärung gab er an, aus berufsrechtlichen und prozessualen Gründen keine weitere Erklärung abgeben zu werden. Klaus Schroth zeigte sich kurz darauf gegenüber der Presse überrascht über diesen Verteidigerwechsel.
    (Quellen: Hamburger Abendblatt vom 30.11.2010, S. 30; FAZ vom 01.12.2010 Nr. 280, S. 9)


  • Ein dpa-Journalist wurde nach dem 15. Verhandlungstag im Kachelmannprozess vor dem Landgericht Mannheim vorläufig festgenommen. Der Journalist hatte auf dem Bürgersteig vor dem Gerichtsgebäude gestanden und in sein Diktiergerät gesprochen. Hierbei stand er jedoch auch vor dem Fenster des Raumes, in dem sich die Richter nach der Verhandlung aufhielten. Einer der Richter habe ihn daher beschuldigt die Kammer abzuhören. Daraufhin wurde der Journalist von der Polizei festgenommen. Sein Diktiergerät sowie sein Diensthandy wurden beschlagnahmt. Bereits am Nachmittag wurde der Journalist jedoch wieder freigelassen.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 11.11.2010, S. 32)

  • Im Prozess gegen Jörg Kachelmann wurde erneut ein Befangenheitsantrag der Verteidiger des Wetter-Moderators gegen die drei Richter gestellt. Begründet wurde der Befangenheitsantrag damit, dass die Richter dem mutmaßlichen Opfer gegenüber nicht mehr mit der „gebotenen Distanz und Unparteilichkeit“ gegenüber stünden. Unter anderem wurde damit auch die Aussage des mutmaßlichen Opfers, die Ex-Freundin von Kachelmann, weiter hinausgezögert und der Prozess verlängert. Der Wetter-Moderator ist wegen Vergewaltigung angeklagt und steht seit einigen Wochen vor Gericht.

    Sollte der Befangenheitsantrag Erfolg haben, müsste der Prozess abgebrochen werden, denn die Kammer verfügt nur über einen Ersatzrichter. Ob es jedoch so weit kommen wird, wird sich in Kürze herausstellen.
    (Quelle: FAZ vom 14.10.2010 Nr. 239, S. 9)

  • Es vergeht keine Woche ohne Neuigkeiten zum Kachelmann-Prozess. Das Gericht gab nun dem Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen den von den Verteidigern des ehemaligen TV-Moderatoren angeführten Sachverständigen statt. Begründet wurde dies mit Zweifeln an der Unparteilichkeit des rechtsmedizinischen Gutachters Brinkmann. Aus diesem Grund ist das Gutachten von Brinkmann ausgeschlossen im laufenden Prozess.

    Die Verteidigung von Kachelmann reagierte mit weiteren Anträgen gegen das Gericht. Unter anderem hatten die Verteidiger des wegen Vergewaltigung angeklagten Wettermoderators ihrerseits einen Antrag auf Befangenheit gegen den zuständigen Vorsitzenden Richter gestellt, der jedoch abgelehnt wurde.
    (Hamburger Abendblatt vom 07.10.2010, S. 32)

  • Die Staatsanwaltschaft hat im Kachelmann-Prozess einen Befangenheitsantrag gegen den Gutachter der Verteidigung gestellt. Der Gutachter hatte bezweifelt, dass die Blutergüssen an der Oberschenkeln und die Verletzungen am Hals des mutmaßlichen Opfers durch Zutun von Kachelmann entstanden seien. Vielmehr stellte der Gutachter die Vermutung auf, dass sich das mutmaßliche Opfer die Verletzungen selbst zugefügt habe, da bereits im letzten Jahr selbstverletzende Tendenzen bestanden hätten. Dies sei soweit gegangen, dass das mutmaßliche Opfer so herausgefunden hätte wie Hämatome entstünden.

    Die Staatsanwaltschaft vertritt die Ansicht, dass dieses Gutachten den Eindruck erwecke, dass „hier gezielt auf ein Szenario hingearbeitet wurde, das dem Wunsch des Auftraggebers entspricht“.
    Der Antrag auf Befangenheit wurde zwar vom Gericht angenommen, jedoch zurückgewiesen.

    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 23.09.2010, S. 36)

  • Nach 132 Tagen Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Vergewaltigung ist der aus dem Fernsehen bekannte Wetter-Moderator Jörg Kachelmann nun frei. Kachelmann saß seit dem 20 März 2010 in der Justizvollzugsanstalt Mannheim. Das Landgericht Mannheim hatte dagegen ausgesprochen, den Haftbefehl aufzuheben. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe lehnte in einer Stellungnahme für das Oberlandesgericht die Aufhebung des Haftbefehls ab.
    Jedoch entschied der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Mannheim, dass kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Da der Grund weggefallen sei, könne der Haftbefehl nicht länger aufrecht erhalten werden. Das mutmaßliche Opfer sei die einzige Belastungszeugin, folglich stehe Aussage gegen Aussage. Es könnten außerdem „Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive“ nicht ausgeschlossen werden.
    Ab dem 06. September wird gegen Kachelmann vor dem Mannheimer Landgericht verhandelt.
    (Hamburger Abendblatt online vom 29.07.2010)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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