Pathologisches Spielen ist für sich genommen noch keine seelische Störung.
Das Landgericht Aachen verurteilte den Angeklagten wegen Betruges in 21 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Hiergegen richtet sich die Revision der Strafverteidigung.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner