Ob ein Faustschlag eine gefährliche Körperverletzung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB ist, bemisst sich an dem individuellen Fall.
Wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung zum Nachteil seiner Stieftochter wurde ein Angeklagter vom Landgericht Gera strafrechtlich verurteilt.
Vor dem Landgericht Baden-Baden wird derzeit ein Fall von schwerem Kindesmissbrauch verhandelt. Einem Mann aus Rastatt wird vorgeworfen, dass er seine damals 9-jährige Stieftochter mindestens zwei Jahre hinweg hundertfach zum Beischlaf und anderen sexuellen Handlungen gezwungen haben soll. Er drohte dem aus Indonesien stammende Mädchen, dass er sie zurück in ihre Heimat in ein Kinderheim schicken werde, wenn sie sich wehre.
zudem soll er das Mädchen in den Jahren von 2008 bis 2010 immer wieder an andere Männer verkauft haben. Die Männer durften sich gegen Geld an dem Mädchen vergehen oder kinderpornografische Fotos von ihr machen.
Der Angeklagte will während des Prozess voraussichtlich auf Anraten der Verteidigung ein Geständnis ablegen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 15.03.2011 )
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner