Wurde eine Norm zwischen Tatzeit und Verurteilung verändert, so muss die für den Angeklagten günstigere Norm angewandt werden
Vor dem Landgericht Halle wurde ein Totschlag verhandelt, der vor 1998 begangen worden war. Der Angeklagte wurde vom Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Dabei wurde ein minder schwerer Fall angenommen. Das Gericht nahm jedoch einen Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren an.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner