Waffenhandel

  • Das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen verbindet die waffenrechtlichen Verstöße zur Tateinheit.

    Das Landgericht Paderborn verurteilte den Angeklagten wegen 105 selbstständigen, real konkurrierenden Taten des unerlaubten Handelstreibens mit Schusswaffen. Nach Einlegung der Revision durch die Strafverteidigung hält diese Annahme der rechtlichen Prüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) nicht stand.

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Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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