Waffenhandel
Als Waffenhandel wird wohl in der Regel der illegale Handel, also Verkauf- und Ankauf von verbotenen Waffen wie Pistolen oder Gewehre bezeichnet.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner
Als Waffenhandel wird wohl in der Regel der illegale Handel, also Verkauf- und Ankauf von verbotenen Waffen wie Pistolen oder Gewehre bezeichnet.