Das neue Jahr naht und damit auch Silvester. Viele kaufen ihre Böller und Raketen für das Silvesterfeuerwerk auch in diesem Jahr über das Internet, zum Teil auf osteuropäischen Märkten ein. Wer dabei nichtzertifizierte Feuerwerkskörper erwirbt oder nach Deutschland einführt, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz (SprenG) strafbar. Je nach Einzelfall kann dafür eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit oder gar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren drohen. Für die Einleitung solcher Verfahren reicht ein einzelner Knallkörper oftmals schon aus.
Aus gutem Grunde rufen Zollkontrollen und Durchsuchungsbeschlüsse immer häufiger die Zunft der Strafverteidiger auf den Plan. Denn immer öfter richten sich Durchsuchungsbeschlüsse nicht mehr nur gegen die Internetanbieter, welche den Einkauf auf dem deutschen Markt verbotener Produkte und Dienstleistungen ermöglichen, sondern im Falle der Pyrotechnik zum Beispiel auch gegen die Käufer, die ihre Böller kurz zuvor über das Darknet erworben haben.
In Folge ihrer Online-Bestellung erhielten Käufer der Webseite Pyrofans.eu in den vergangenen Tagen vermehrt Vorladungen vom Zoll. Ausgangspunkt einer solchen Vorladung ist häufig, dass Verkäufer aufgeflogen sind und Zoll und Staatsanwaltschaft anschließend Käufer aus deren Kundendatenbank ermitteln. Käufer von Pyrofans.eu erhalten so eine Zoll-Vorladung, einen Anhörungsbogen oder sogar eine Hausdurchsuchung wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.
„AlphaBay“ und „Hansa“, zwei der größten Umschlagplätze für Waffen, Drogen und Kinderpornografie im Darknet, wurden von Ermittlungsbehörden seit mehreren Wochen heimlich überwacht. Wie Europol berichtet, waren an der Aktion Ermittler aus verschiedenen europäischen Ländern sowie das FBI beteiligt. Den Betreibern sowie den Benutzern der Plattformen AlphaBay und Hansa drohen nun in ihren Heimatländern strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Dies betrifft auch die deutschen Benutzer.
Drogen, Waffen, Kinderpornografie können im so genannten Darknet gekauft werden. Die Strafverfolgungen nehmen mittlerweile auch gegen mutmaßliche Käufer aus dieser Szene zu.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat gemeinsam mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität mehrere Wohnungen und Firmenräume in Norddeutschland durchsucht. Dabei wurden neun Verdächtige festgenommen. Diese Festnahmen und Hausdurchsuchungen stehen im Zusammenhang mit einer internationalen Großrazzia gegen Betreiber von Darknet-Plattformen.
Käufern von Falschgeld im vermeintlich sicheren Bereich des Internets, dem Darknet, drohen Hausdurchsuchungen und hohe Strafen. Welche Möglichkeiten haben sie, sich gegen den Vorwurf des Erwerbs von Falschgeld zu verteidigen?
Das Internet bietet nicht nur Informationen. Im sog. Darknet, auf speziellen Internetseiten und Foren, die von Suchmaschinen nicht gefunden werden, können seit geraumer Zeit auch Drogen, illegale Waffen oder Falschgeld gekauft werden. Trotz Anonymität und vermeintlich „sicheren“ Bezahlungswegen müssen die potenziellen Käufer mit Durchsuchungen und strafrechtlichen Ermittlungen rechnen.
Immer mehr Menschen kaufen Falschgeld über das Internet ein und wiegen sich dabei wegen einer speziellen Anonymisierung und Verwendung geschützter Server in Sicherheit vor der Polizei. Über das sog. „Darknet“ erwerben hauptsächlich junge Menschen wie Schüler oder Azubis die unechten Geldscheine.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner