In den USA wurde ein 17-jähriger Austauschschüler aus Hamburg erschossen. Der Schütze beruft sich dabei auf sein Notwehrrecht. Der Jugendliche befand sich in der fraglichen Nacht in der Garage des Schützen. Wieso und warum er in die Garage des Mannes ging, ist bisher noch unklar. Medien berichten jedoch, dass der Beschuldigte gezielt seine Garage als Falle für Einbrecher hergerichtet haben soll, da er bereits zweimal Opfer von Einbrechern geworden sei. Laut einer Zeugin soll er bereits mehrere Nächte auf der Lauer gelegen haben, um „einen Einbrecher erlegen zu können“. Der Beschuldigte bestreitet dies über einen Strafverteidiger. Nachdem die Staatsanwaltschaft in den USA die Anklageschrift veröffentlicht hat, hat nun auch die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen wegen Totschlags (§ 212 StGB) aufgenommen.
Ein Angeklagter wurde vom Landgericht Hildesheim unter anderem wegen versuchtem Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Beschuldigte soll laut Anklage bei einem Einbruch vom Eigentümer überrascht worden sein. Daraufhin versteckte sich der Angeklagte hinter einem Gebüsch. Als der Hauseigentümer sich dem Gebüsch näherte, griff der Angeklagte den Eigentümer von hinten an und schlug auf ihn ein.
Gegen die gefährliche Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls gemäß § 224 I Nr. 3 StGB wehrte sich die Verteidigung erfolgreich mit der Revision. So führt der BGH aus:
Am Tattag brach der Angeklagte mittels einer Scheckkarte in die Wohnung seiner schwerbehinderten Ex-Freundin ein. Zunächst würgte der Angeklagte die Geschädigte und fragte sie, wer das Türschloss ausgewechselt habe. Anschließend kam es zum Oral- und dann zum Geschlechtsverkehr. Dabei wehrte sich die Geschädigte nicht und sagte dem Angeklagten auch nicht, dass sie keinen Geschlechtsverkehr wolle. Danach zog sich der Angeklagte an und verließ die Wohnung.
Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten Vitalij J. des Mordes in Tateinheit mit einem Wohnungseinbruchsdiebstahl schuldig gesprochen. Das Gericht verurteile den Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Er sei in die Wohnung der 93-jährigen Frau eingebrochen und habe sie ermordet. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann das Opfer, welches ihn bei dem Einbruch überraschte, zunächst die Treppe herunter stieß und sie später noch weiter verletzte. Unter anderem habe er starken Druck auf den Hals der Frau ausgeübt.
Die Verteidigung hatte zuvor auf verminderte Schuldfähigkeit auf Grund einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit plädiert und eine Strafe von unter zehn Jahren gefordert. Dies lehnte die Kammer mit der Begründung ab, dass der Angeklagte trotz seines Drogenkonsums noch in der Lage war, bei Glatteis Fahrrad zu fahren und die Tat planvoll durchzuführen. Außerdem konnte er sich an viele Einzelheiten zur Tat erinnern.
( Quelle: Nordwest-Zeitung online vom 12.10.2011 )
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Gastronomie-Versicherer nicht das Risiko einer Schutzgelderpressung tragen muss. Die Klage eines Restaurantbesitzers wurde abgewiesen. Er hatte immer wieder Anrufe mit dem Hintergrund der Schutzgelderpressung erhalten und war auf diese jedoch nicht eingegangen. Daraufhin häuften sich Einbrüche in seinem Restaurant und sein Wagen wurde beschädigt. Der Restaurantbesitzer wollte den entstandenen Schaden von der Versicherung begleichen lassen, diese lehnte jedoch ab und kündigte den Vertrag.
Nach Ansicht des BGH hätte sich der Restaurantbesitzer bereits zu Beginn der bedrohenden Anrufe an die Versicherung wenden und ihr davon berichten müssen.
(Urteil vom 16. Juni 2010 – IV ZR 229/09)
Das Landgericht Gera hat mehrere Mitglieder der Rockerbande „Bandidos“ wegen schweren Bandendiebstahls zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte wurde zu acht Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, seine sieben weiteren Mitangeklagten wurden zu Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verurteilt.
Nach Ansicht der zweiten Strafkammer das Landgerichts Gera, haben die Angeklagten in der Zeit von 2007 bis 2008 Einbrüche in Supermärkte und Bäckereifilialen verübt. Das Diebesgut reichte von Zigaretten über Bargeld zu ganzen Tresoren. Die Band hat in dieser Zeit Beute im Wert von mehreren zehntausend Euro erlangt.
(LG Gera, Az 801 Js 13989/08 )
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner