Fürsorgepflicht
Die Führsorgepflicht meint zu meist die Pflicht, zum Wohlergehen zu einer bestimmten unterstellten Person oder einem Personenkreis wie Schüler oder Kinder zu tragen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner
Die Führsorgepflicht meint zu meist die Pflicht, zum Wohlergehen zu einer bestimmten unterstellten Person oder einem Personenkreis wie Schüler oder Kinder zu tragen.