Die Angeklagte stellte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsverhandlung. Dies lehnte das Landgerichts Potsdam ab. Die Angeklagte legte sofortige Beschwerde ein. Mit der Revision wendet sie sich gegen die Verwerfung der Berufung.
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Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner