Mord

  • Nach dem Attentat auf die US-Kongressabgeordnete Gabrielle Giffords am Samstag, hat die Staatsanwaltschaft Arizona Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Bei dem Attentat wurde Giffords schwer verletzt, sechs Menschen getötet und weitere 14, teilweise schwer, verletzt.
    Mutmaßlicher Täter soll ein 22-jähriger Amerikaner sein. In der Wohnung des Mannes fanden Ermittler offenbar Pläne für einen Anschlag auf Giffords.
    Der mutmaßliche Täter wurde von der Staatsanwaltschaft wegen zweifachen Mordes und dreifachen versuchten Mordes angeklagt. Die Klage bezieht sich derzeit auf die fünf Opfer, die Bundesbedienstete waren oder sind. Hierzu zählen Giffords, ein getöteter Spitzenmitarbeiter der Abgeordneten und der ermordete Richter.
    Weitere Anklagen werden wahrscheinlich folgen.
    (Quelle: spiegel-online vom 09.01.2011)


  • Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker, wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Buback im Jahre 1977, belegen neue Indizien, dass Becker an der Verbreitung der Bekennerschreiben nach dem Attentat beteiligt war.
    Ein Gutachter des Bundeskriminalamtes erklärte vor Gericht, dass die DNA-Spuren an drei von zehn Bekennerschreiben von Becker stammen würden. Inwieweit Becker tatsächlich die tödlichen Schüsse auf Buback abgegeben hat, ist immer noch unklar.
    Auch bei anderen Spuren sei die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es sich dabei um genetisches Material von Becker handele.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 17.12.2010, S. 4)


  • Das Landgericht Frankfurt/Main hat einen 27jährigen Mann wegen Mordes an einer 23jährigen Nachtschwester zu lebenslanger Haft verurteilt. Damit kam das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft vollumfänglich nach.
    Dem Prozess lag der Sachverhalt zugrunde, dass das Opfer im März dieses Jahres erst ihre Stelle antrat und am 17. März zwecks Einarbeitung ihre erste Nachtschicht vollziehen sollte. Dabei sollte sie psychisch kranke Erwachsene in Wohngruppen betreuen. Der Täter, der zu ihrer Wohngruppe gehörte überraschte die Frau nach Ansicht des Gerichts im Schlaf und schlug mehrfach mit einem Brecheisen auf sie ein, um dann anschließend mehrfach mit einem Messer in ihre Brust zu stechen.
    Der Täter flüchtete daraufhin, konnte jedoch von der Polizei gefasst werden.

    Der Täter leidet an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung und war bereits wegen schweren Raubes und Diebstahls vorbestraft. Nach der Überzeugung des Gerichts habe er Gefühle für das Opfer gehabt, welche jedoch nicht erwidert wurden. Nach einer Ablehnung einer Verabredung durch das Opfer und nachdem er sich zwei Gewaltfilme angeschaut habe, habe er sich zur Tat entschlossen.

    Neben Heimtücke sahen die Richter zudem das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes. Eine verminderte Schuldfähigkeit nahm das Gericht jedoch nicht an, da die Persönlichkeitsstörung des Täters nicht schwer genug sei.
    Die von der Staatsanwaltschaft geforderte „Schwere der Schuld“ wurde vom Gericht jedoch nicht festgestellt.
    ( Quelle: FAZ vom 10.12.2010 Nr. 288, S. 8 )


  • Die Polizei hat einen Tatverdächtigen in den beiden Mordfällen von Bodenfelde festgenommen. Dabei ist ein 26-jähriger Mann dringend tatverdächtig die 14 Jahre alte Nina und den 13 Jahre alten Tobias ermordet zu haben. Der Tatverdächtigte stammt aus dem gleichen Landkreis.
    Ein Handy führte auf die Spur des Tatverdächtigen. Das Handy wurde bei den Opfern gefunden. Von ehemaligen Mitbewohnern des Tatverdächtigen aus einer christlichen Drogeneinrichtungseinrichtung sei bestätigt worden, dass es sich um sein Handy handele.
    (FAZ vom 24.11.2010 Nr. 274, S. 9)

  • Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen Mordes am Generalbundesanwalt Buback ist es zu einem weiteren Eklat gekommen. So gab es eine heftige Auseinandersetzung zwischen dem Nebenkläger und Sohn des Ermordeten, Michael Buback, und der Staatsanwaltschaft.

    Hintergrund der Auseinandersetzung ist das wieder aufgetauchte Motorrad, auf welchem die damaligen Terroristen der RAF gefahren sein sollen. So war der Bundesanwalt Walter Hemberger dem Nebenkläger Buback vor, über den Verbleib des Motorrads bescheid gewusst zu haben. Er selber begründete sein Verhalten damit, dass er ein zerrüttetes Verhältnis zur Bundesanwaltschaft aufgrund der vergangenen Jahre habe.

    Walter Hemberger wurde dadurch laut und antwortete: „Das schlägt dem Fass den Boden aus! Ich habe zu Ihnen keinen Kontakt abgebrochen. Das ist eine Unverschämtheit!“.
    ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 15.10.2010, S. 5 )

  • In einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen einen wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagten mutmaßlichen Unterstützer der „Sauerland-Gruppe“, will dieser scheinbar ein Geständnis ablegen. Der Vorsitzende Richter hatte zu Beginn des Prozesses signalisiert, dass eine Einigung zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung nicht ausgeschlossen sei.

    Dem 28jährigen Angeklagtem Salih S., welcher im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, wird von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, dass er zwischen dem 26.11.2006 und dem 08.03.2007 im Auftrag eines Mitgliedes der „Sauerland-Gruppe“ in 23 Fällen militärische Ausrüstungsgegenstände beschafft habe.
    (Quelle: FAZ vom 02.10.2010 Nr. 229, S. 4)

  • Vor wenigen Tagen hat der für Aufsehen erregende Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart begonnen. Die wegen der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback angeklagte Becker soll zusammen mit zwei Begleitern vor 33 Jahren Siegfried Buback auf offener Straße kaltblütig erschossen haben. Sie selber wolle keine Aussage machen, wie Verena Becker durch Ihren Anwalt erklären ließ.

    Nebenkläger ist Michael Buback, der Sohn des Ermordeten. Er sei zu 99 Prozent davon überzeugt, dass Becker die Täterin sei, weil rund 20 Augenzeugen eine weibliche Person auf dem Mottorad zur Tatzeit gesehen hätten. Auch gibt es diverse Gerüchte und Indizien zu diesem Thema, die in den letzten Monaten für Schlagzeilen gesorgt hatten. Bis heute ist die Ermordung von Buback nicht aufgeklärt.

    Das Urteil wird frühestens im Sommer nächsten Jahres erwartet.

  • Die 18. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat den Prozess wegen des Amoklaufs in Winnenden gegen den Vater des Täters begonnen. Ihm wird vorgeworfen die Tatwaffe und die Munition fahrlässig verwahrt zu haben und so mitverantwortlichen für den Amoklauf zu sein. Bei dem Amoklauf vor ca. 18 Monaten hatte der 17jährige Täter Tim K. 15 Menschen getötet und sich selbst mit einem Kopfschuss gerichtet.
    Bei dem Vater des Täters handelt es sich um einen Sportschützen. Dieser hatte eine erlaubnispflichtige Sportpistole legal in seinem Besitz. Jedoch verwahrte er sie nicht wie vorgeschrieben in einem gesicherten Waffenschrank, sondern in seinem Kleiderschrank hinter einem Stapel Kleidung.
    Dadurch, dass der Vater von den sozialen Phobien seines Sohnes gewusst habe, hätte er die Waffe besonders sorgfältig verwahren müssen, so die Staatsanwaltschaft. Hiergegen entgegnete der Strafverteidiger, dass selbst die Psychotherapeutin keine Fremdgefährdung oder Tatneigung festgestellt habe. Der Amoklauf sei daher unvorhersehbar gewesen. Es habe für den Angeklagten daher kein Grund bestanden den Zahlencode für seinen Waffenschrank zu ändern.
    Das Gericht erachtet eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung für möglich.
    (Quelle: FAZ vom 17.09.2010 Nr. 216, S. 1)

  • Im Fall Brunner ist am Landgericht München I ein Urteil ergangen. Der 19jährige Angeklagte Markus S. wird wegen Mordes an Brunner und räuberischer Erpressung der vier Schüler zu neun Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht erkennt auf Jugendrecht. Das bedeutet aber auch, dass das Gericht gerade mal zwei Monate unter der für nach Jugendrecht Verurteilte mögliche Höchststrafe von zehn Jahren bleibt.
    Zur Begründung führt das Gericht an, dass insbesondere die Haltung von Markus S. zu seinen Ungunsten gewertet wurde. Markus S. habe keine Reue gezeigt, kein Schuldbekenntnis oder umfassendes Geständnis abgelegt. Vielmehr sei durch Briefe aus der Haft deutlich geworden, dass er Vermarktung der Tat plane, um von dem Geld seine Karriere als Rapper zu fördern. Zudem ist Markus S. vorbestraft. Lediglich eine leichte Alkoholisierung könne zu seinen Gunsten angeführt werden.
    Der zweite Angeklagte der 18jährige Sebastian L. wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge und räuberischer Erpressung verurteilt. Auch hier kommt Jugendrecht zur Anwendung. Anders als bei seinem Mitangeklagten können die Richter einiges zu Gunsten Sebastian L.s werten. Er legte ein Geständnis vor Gericht ab; zeige nach Ansicht der Richter ehrliche Reue und habe bisher keine Vorstrafen.
    Die Verteidiger kündigten an in Revision gehen zu wollen.
    (FAZ vom 07.09.2010 Nr. 207, S.9)

  • Strafrecht / Aktuelle Nachrichten / Sicherungsverwahrung

    Nach einem in Mai ergangenen und jetzt erst veröffentlichten Beschluss, erklärt der Bundesgerichtshof (BGH) die nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung in einem Fall für unzulässig und hob sie auf. Dabei handelte es sich um den Fall eines Mannes, der 1989 wegen Vollrausches gem. § 323a StGB zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde und bereits unter anderem wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung vorbestraft war. Er wurde in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, da er zur Begehung von schwerster, sexuell motivierter Straftaten neige. 1991 wurde die Unterbringung vom Landgericht Trier bestätigt. im Jahre 2007 wurde die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde jedoch erst im Jahr 2004 eingeführt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied im Dezember 2009 (Az: 4 StR 577/09), dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht auf solche „Altfälle“ anwendbar sei. Aus diesem Grund hob der BGH die verhängte nachträgliche Sicherungsverwahrung auf.
    (FAZ vom 11.06.2010 Nr. 132, S. 14)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt