Neuruppin

  • Möchte das Gericht „Milde walten“ lassen, so muss zumindest ein minder schwerer Fall erörtert werden.

    Das Landgericht Neuruppin verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

  • Nach den Feststellungen des Landgerichts Neuruppin hat der Angeklagte die 15-jährige Nebenklägerin auf die Lippen geküsst, wobei er gleichzeitig kurzzeitig seine Zunge in ihren Mund steckte. Nach einiger Gegenwehr ließ der Angeklagte von ihr ab. Anschließend streichelte der Angeklagte noch ihren Oberschenkel und fragte sie, ob sie mit ihm schlafen wolle. Der gesamte Vorfall dauerte nur wenige Sekunden.

    Auf die Berufung der Nebenklägerin hat das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts Neuruppin, wonach der Angeklagte freigesprochen wurde, aufgehoben und den Angeklagten wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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