Pflegeheim

  • Nähere Ausführungen zur Konnexität sind nur dann nötig, wenn nicht ohne weiteres erkennbar ist, dass der Zeuge etwas zum Beweisthema bekunden kann.

    Vor dem Landgericht Magdeburg ging es um einen versuchten Mord in Tateinheit mit besonders schwerem Raub. Das Landgericht ging bei der Verurteilung davon aus, dass der Angeklagte sich vom Geschädigten zu einem Flussufer hat fahren lassen. Dort hat er den Geschädigten dann verprügelt und ihm die Fahrzeugschlüsse abgenommen. Um endgültig das Fahrzeug zu erlangen, wollte er den Geschädigten töten. Dazu zwang er ihn, gefesselt mit einem Gürtel an Händen und Füssen, in den Fluss zu gehen. Der Geschädigte konnte sich aber von den Fesseln befreien und an das andere Ufer schwimmen. Er rettet sich dann zu einem naheliegenden Pflegeheim.

  • Die Differenzierung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe und dessen strafrechtlicher Konsequenzen ist seit Jahren ein großes Thema in der Rechtswissenschaft. Nun betrifft dies auch einen 17-Jährigen, der ein Praktikum in einem Pflegeheim in Bamberg absolvierte.

    Eine Seniorin soll ihm gegenüber mehrfach den Wunsch geäußert haben, dass er Sterbehilfe leisten möge. Wie nun herauskam, ist er diesem Wunsch anscheinend nachgekommen und hat wohl ihr Leben aktiv verkürzt.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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