Der spanische Lokführer der Tragödie soll mit über 150 Stundenkilometern in eine Kurve gefahren sein, in der lediglich Tempo 80 erlaubt war. Dabei entgleiste der Zug und es kamen 79 Menschen um ihr Leben. Nun stellte sich heraus, dass der Fahrer möglicherweise abgelenkt war.
Es reicht nicht aus, wenn das Urteil lediglich das Endergebnis der Wahrscheinlichkeitsberechnung von einer DNA-Analyse enthält.
Der angeklagte marokkanische Staatsangehörige führte in Spanien eine Beziehung mit der späteren Geschädigten. Nachdem sie sich von ihm trennte und nach Deutschland übersiedelte, versuchte der Angeklagte sie mehrfach zur Rückkehr zu bewegen. Daher reiste er einige Monate später ebenfalls nach Deutschland und spürte die Angeklagte auf.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner