Unfallflucht
Die Unfallflucht ist eine andere Bezeichnung für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und stellt eine Straftat unter gewissen Umständen nach dem Verkehrsstrafrecht dar. Ein Täter begeht Unfallflucht, wenn er sich als Unfallbeteiligter sofort oder zu schnell ohne angemessen zu warten, vom Unfallort entfernt oder jedenfalls nicht rechtzeitig bei einer Polizeistation seine Beteiligung anzeigt.
OLG Hamm: Zwischen Tat und Verhängung eines Fahrverbots darf nicht zu viel Zeit vergehen
Straßenverkehrsrecht: Selbstanzeige nach Unfallflucht kann die regelmäßige Fahrerlaubnisentziehung entfallen lassen
BGH: Zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort
OLG Frankfurt: Zur Strafzumessung bei Unfallflucht

Erläuterungen zum Verkehrsstrafrecht / Hohe Strafe wegen Unfallflucht:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht bzw. Fahrerflucht) kann auch bei unverschuldetem Unfall erhebliche Folgen für das Strafmaß haben, insbesondere bei schwerer Verletzung des Unfallopfers.
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