Verhältnismässigkeit
Die Verhältnismäßigkeit ist ein Grundsatz im Verwaltungsrecht, wonach grundsätzlich jeder Rechtsakt und jede Maßnahme verhältnismäßig sein muss, also zu prüfen ist, ob das Handeln einen legitimen Zweck erfüllt, geeignet, erforderlich und angemessen ist. Im Strafrecht werden unter Umständen auch Maßnahmen wie die Anordnung der Untersuchungshaft auf die Verhältnismäßigkeit geprüft mit der Frage, ob diese einschneidende Folge für den Betroffenen angesichts der Straftat angemessen ist.
BGH: Bei Kinderpornografie kann statt des Computers auch nur die Festplatte nach § 184b Abs. 6 Satz 2 StGB eingezogen werden

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht (Revision): Ausführungen des BGH zum Versäumnis der Verhältniskeitsprüfung beim Einzug von Notebook und/oder Festplatte nach Sichverschaffen kinderpornographischer Schriften. (Grundsätzlich kann die Polizei bei Kinderpornos den ganzen Computer – hier das Notebook – oder auch nur die Festplatte einziehen, auf welcher kinderpornographische Schriften abgespeichert wurden. Aber…)