Geldstrafe für falsche Lohnangaben

Das Amtsgericht Bad Säckingen hat eine 48-jährige Frau wegen versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 18 Euro verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gericht hatte die Frau im Rahmen der Scheidung von ihrem Ex-Mann vor dem Familiengericht falsche Angaben bezüglich ihrer Einkünfte gemacht. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte sie so höhere Unterhaltszahlungen erreichen.


Dies passte dem Ex-Mann nicht und er wollte sie auffliegen lassen. Dafür öffnete er ihre Post und fand tatsächlich eine Gehaltsabrechnung.

Im Verfahren bestritt die Frau nicht, gearbeitet zu haben. Sie arbeite allerdings nur selten und habe „keine böse Absicht“ gehabt. Das Gericht glaube der Frau zum Teil und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von insgesamt 270 Euro, immerhin 230 Euro weniger, als noch im Strafbefehl vorgesehen waren.
Ob der Ex-Mann nun mit einer Anklage wegen Verletzung des Postgeheimnisses rechnen muss, ist noch nicht klar…

( Quelle: Südkurier online vom 13.03.2012 )


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