Urteil gegen ehemaligen „Böhse Onkelz“ Frontmann

Gegen den ehemaligen Frontmann der Rockband „Böhse Onkelz“ Kevin Russel ist ein Urteil vor dem Landgericht Frankfurt ergangen. Das Gericht verurteilte R. zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und drei Monaten wegen Unfallverursachens und Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Überdies darf R. in den nächsten vier Jahren kein Kraftfahrzeug mehr führen.
Zwar machte R. zu den Vorwürfen keine Aussage, jedoch steht nach Überzeugung des Gerichts fest, dass er den Unfall am 31.12.2009 auf der A 66 verursacht und dabei zwei Menschen schwer verletzt habe. Es sei nicht auszuschließen gewesen, so das Gericht weiter, dass R. zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig gewesen ist. Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe gefordert hatte.
(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 05.10.2010, S. 28)

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