Computer

  • Werden Beamte in einem Strafprozess verurteilt, trifft sie in der Regel nicht nur die Verurteilung durch das Strafgericht, sondern ihnen drohen auch zusätzliche dienstrechtliche Konsequenten. Im schlimmsten Fall,verlieren Beamte ihren Pensionsanspruch gegen den Dienstherren. Daher muss ein Strafverteidiger in einem Strafverfahren auch immer diese Nebenfolgen im Blick haben. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied nämlich nun erneut, dass die Aberkennung des Ruhegehalts eines Bundespolizisten, der wegen Kinderpornografie verurteilt wurde, rechtens ist (OVG Lüneburg, Urteil vom 12. März 2013, Az.: 6 LD 4/11).

  • Auf dem Rechner des Angeklagten wurden kinderpornographische Dateien gefunden. Der 35-Jährige, der sich selbst als pädophil bezeichnet, kann sich jedoch nicht erklären, wie diese „Kinderpornos“ auf seinen Rechner gekommen sind. Vor dem Amtsgericht erklärte er, dass er häufig Daten anderer Leute kopiere, hierbei können möglicherweise die Fotos mit überspielt worden sein. Der Mann selbst wurde auffällig, als er Kinder im Freibad gefilmt haben soll.

  • Beziehungsgegenstand beim Sichverschaffen kinderpornographischer Schriften ist lediglich die Festplatte und nicht das komplette Notebook.

    Das Landgericht Magdeburg verurteilte einen Mann wegen des Sichverschaffens kinderpornographischer Schriften und zog, auf § 184b Abs. 6 Satz 2 StGB gestützt, das Notebook des Mannes ein. Hiergegen wendet sich die Strafverteidigung mit der Revision.

  • Gegen einen Beschuldigten wurde wegen Betruges, Hehlerei, Urkundenfälschung und des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz ermittelt.

    Das Verfahren angestoßen hatte eine Beschuldigtenvernehmung in einem anderen Verfahren. Dort wurde der Verdacht geäußert, dass der Beschuldigte mit kopierten PC-Programmen handeln würde. Zusätzlich solle sich der Angeklagte  damit gerühmt haben, dass sein neu erworbener Computer aus einer Diebstahlshandlung stammte.

    Da weitere Ermittlungen den Verdacht nicht erhärteten, sollte der Zeuge erneut vernommen werden. Dieser befand sich aber nicht mehr in Deutschland. Aus diesem Grund wurde durch das Amtsgericht Erfurt ein Durchsuchungsbeschluss erlassen.

  • Wie Polizeisprecher Volker-Alexander Tönnies in Berlin mitteilte, wurden am Mittwoch elf Wohnungen von ehemaligen Hells Angels in Sachsen, Brandenburg und Baden-Württemberg durchsucht. Rund 100 Beamten sollen an der Aktion beteiligt gewesen sein, zu Festnahmen kam es jedoch nicht.

    Die Razzia steht in Verbindung mit der im Mai aufgelösten Berliner Hells Angels-Gruppierung. Ziel der Durchsuchungen soll – laut Tagesspiegel – das Auffinden von Beweisen bezüglich der Rechtsmäßigkeit des Vereinsverbots sein. Neben Kleidungsstücken mit den verbotenen Insignien des Klubs, wurden auch Computer und Datenträger beschlagnahmt. Auf letzteren erhoffen die Ermittler sich neue Informationen über die Strukturen der Hell Angels und deren Vereinsvermögen.

    Die Hells Angels „Berlin City“ wollen gegen das Vereinsverbot vor dem Verwaltungsgericht klagen.

    ( Quelle: Tagesspiegel, 01.08.2012 )

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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