Verfahren wegen Kinderpornografie gegen Geldauflage eingestellt

Auf dem Rechner des Angeklagten wurden kinderpornographische Dateien gefunden. Der 35-Jährige, der sich selbst als pädophil bezeichnet, kann sich jedoch nicht erklären, wie diese „Kinderpornos“ auf seinen Rechner gekommen sind. Vor dem Amtsgericht erklärte er, dass er häufig Daten anderer Leute kopiere, hierbei können möglicherweise die Fotos mit überspielt worden sein. Der Mann selbst wurde auffällig, als er Kinder im Freibad gefilmt haben soll.

Der Angeklagte erklärte, dass er nichts für seine Neigung könne und dagegen ankämpfen würde. Obwohl der Richter Zweifel an der Version des Angeklagten hatte, gab es doch einige Merkwürdigkeiten, auf welche die Strafverteidigung aufmerksam machte. So waren unter den 247 Fotos so viele Duplikate, dass lediglich 28 einzigartige Bilder vorhanden waren. Darüber hinaus befanden sich die Dateien in temporäre Ordner auf der Festplatte. Zur weiteren Aufklärung hätte das Gericht weitere Nachforschungen betreiben müssen. Deswegen wurde am Ende von allen Verfahrensbeteiligten einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 150 Euro zugestimmt.


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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

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