Erziehungsgedanke
Der Erziehungsgedanke ist ein Grundpfeiler des Jugendstrafrechts und beschreibt den Grundgedanken, dass ein Jugendlicher primär nicht bestraft werden soll für die Begehung einer Straftat, sondern durch Maßregelungen und einer Art Verwarnung aus dem Fehlverhalten lernen und seine altersgerechte Erziehung durch Hilfestellung oder durch die Freiheit weiterhin auf sich einwirken lassen soll.
BGH: Der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts

Der Erziehungsgedanke in einem Strafverfahren nach Jugendstrafrecht wegen Raubes muss sich im Urteil mehr als nur als formelhafte Erwähnung wiederfinden.
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BGH zum Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht

Strafverteidigung / BGH-Revision: (Auch) bei einer Vergewaltigung mit Körperverletzung muss bei Urteilsfindung der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht berücksichtigt werden, die Strafe für einen Jugendlichen (Heranwachsenden) also angemessen sein.
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BGH: Zu den Besonderheiten des Jugendstrafrechts

Strafverteidigung (Revision) im Jugendstrafrecht, nach Schlägerei und Haftstrafe (-Urteil des Landgerichts) wegen Körperverletzung. BGH-Erläuterungen zu Besonderheiten und dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht.
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BGH zum Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht und bei der Verurteilung eines Jugendlichen wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe muss das Gericht den Erziehungsgedanken und die persönliche Entwicklung des Jugendlichen beachten und in der Strafzumessung berücksichtigen.
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